Herr Druba, Sie haben vor dem Landgericht Berlin erstritten, dass das Deutsche Historische Museum (DHM) ein Plakat aus der Sammlung Sachs an den Erben zurückgeben muss (vgl. S. 2). Kippt jetzt das gängige System der Restitution?
druba: Nein. Im Westen hat es bisher vorrangig Entschädigungen gegeben, im Osten nach 1990 Rückgaben. Im aktuellen Fall wurden nur die West- und die Ostpraxis parallelisiert.
Das heißt?
druba: Wenn die Plakate zurückgegeben werden, muss auch die Entschädigung erstattet werden, die der Sammler Hans Sachs im Westen 1961 erhielt.
Aber Lutz von Pufendorf, der Anwalt des DHM, nennt das Urteil einen Präzedenzfall. Jetzt würden Restitutionsfälle künftig vor Zivilgerichten verhandelt.
druba: Ich halte es für eine Bodenlosigkeit, wenn Herr von Pufendorf fordert, ein Museum dürfe eine Sammlung behalten, auch wenn sie ihm nachweislich nicht gehört! Dass man sich gegen so etwas zivilrechtlich wehrt, ist doch normal.
Also kein Präzedenzfall?
druba: Als Anwalt wäre ich froh, wenn’s einer wäre! Es ist aber falsch, wenn etwa von Herrn von Pufendorf oder von der FAZ der Eindruck erweckt wird, hier sei erst Entschädigung abgezockt und dann die Sammlung doch zurückgegeben worden. Die Bundesregierung wäre gut beraten, wenn sie sich nicht von dieser Art Hysterie anstecken ließe.
Ihr Mandant lebt in Amerika, gehen die Werke nun dorthin?
druba: Das wird sich zeigen. Peter Sachs ist der Überzeugung, dass es sich um die Sammlung einer Familie handelt. Als solche müsse sie komplett bleiben und der Öffentlichkeit zugänglich sein. Mein Mandant ist ja kein Millionär, der Kunst sammelt.
Was wird aus den Plakaten?
druba: Peter Sachs ist ein pensionierter Pilot. Als solcher hat er keine Mittel, ein eigenes Haus zu errichten, um die Sammlung zu präsentieren. Ich fände es schön, wenn es irgendwann ein Museum Hans Sachs geben würde. Ohne Nazideutschland könnten wir es wohl schon längst besuchen.
Mit dem Berliner Rechtsanwalt und Restitutionsexperten sprach Martin Krauß.