von Martin Krauss
und Katrin Richter
Es ist die Chronik eines sich fortsetzenden Skandals: Seit 1973 ist Udo Voigt, der amtierende Vorsitzende der NPD, Mitglied der größten soldatischen Interessenvertretung hierzulande, des Deutschen Bundeswehrverbandes (DBwV). Und seit 1984 ist Voigt auch Reserveoffizier, genauer: Hauptmann der Reserve der deutschen Bundeswehr.
»Dass der nicht zu uns passt und dass wir ihn loswerden wollen, daran soll kein Zweifel bestehen«, hatte der DBwV-Chef, Oberst Bernhard Gertz, im Mai dieses Jahres erklärt.
Doch aus dem angekündigten Vorhaben, Voigt hinauszuwerfen, wurde bisher nichts. Verhindert wird dies angeblich durch Satzungsprobleme. Nur Beitragsrückstände oder »verbandsschädigendes Verhalten« seien als Ausschlussgründe »gerichtsfest«, heißt es beim DBwV. In der Satzung steht, ein Mitglied müsse »den Interessen oder der Satzung des Verbandes zuwiderhandeln oder das Ansehen des Verbandes schädigen«.
Verbandsschädigung liegt aber nach Angaben des DBwV bei Voigt nicht vor. Nicht, als er Hitler einen »großen deutschen Staatsmann« nannte. Nicht, als er den Friedensnobelpreis für Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß forderte. Nicht, als er die sechs Millionen ermordeten Juden auf 340.000 runterrechnen wollte. Und nicht, als Voigt vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Volksverhetzung angeklagt wurde.
Kritik an der zurückhaltenden Praxis des DBwV übt Helmuth Prieß, Oberstleutnant a.D. und Sprecher des »Darmstädter Signals«, eines Arbeitskreises kritischer Soldaten: »Wenn jemand ein solches Amt in so exponierter Stellung ausübt, dann ist das doch wohl verbandsschädigend.« Ähnlich äußert sich Michael Berger, Hauptmann und Vorsitzender des Bundes jüdischer Soldaten (RjF). »Unerträglich« findet DBwV-Mitglied Berger die Vorstellung, mit Voigt im selben Verband zu sein.
Schon seit März 2008 hat der Justiziar des DBwV, Christian Sieh, einen »Prüfauftrag« um zu ermitteln, ob und wie man Voigt ausschließen kann. Erteilt hat ihn Bernhard Gertz, der den DBwV jahrelang führte und ab dem 1. Januar 2009 von seinem bisherigen Stellvertreter, Oberstleutnant Ulrich Kirsch, abgelöst wird. Gertz hat einen guten Ruf: Er trat für die Umbenennung der Füssener Generaloberst-Dietl-Kaserne und des Jagdgeschwaders 74 »Mölders« in Neuburg an der Donau ein, was ihm innerhalb des 200.000 Mitglieder starken Verbandes auch viel Kritik einbrachte. Nachfolger Kirsch will sich derzeit zum Fall Udo Voigt nicht äußern. Und vom Justiziar ist zu hören, dass die Sache immer noch nicht entscheidungsreif sei.
Allzu viel Engagement, den Hauptmann der Reserve Udo Voigt endlich loszuwerden, ist auch im Verteidigungsministerium (BMVg) nicht zu spüren. Von 1972 bis 1984 diente der heutige NPD-Chef als Zeitsoldat in der Luftwaffe, zuletzt im Rang eines Hauptmanns. Als Berufssoldat wurde er wegen »aktiver NPD-Mitgliedschaft« nicht übernommen, wie Voigt auf seiner Website mitteilt. Seine Klage wies das Bundesverwaltungsgericht ab. Wie jeder andere frühere Zeitsoldat bleibt Voigt aber Reservist.
Das BMVg teilt nun auf Anfrage der Jüdischen Allgemeinen mit, dass Voigt zwar den Status des Reserveoffiziers besitzt, dass er aber nicht zu Wehrübungen einberufen werde, »da Voraussetzung hierfür das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung« sei, das »bei Voigt erkennbar nicht vorliegt«. Ihm könne jedoch sein Dienstgrad wegen des Soldatengesetzes und der Wehrdisziplinarordnung nicht aberkannt werden. Gleichzeitig jedoch lässt das BMVg wissen: »Eine extremistische Grundhaltung eines aktiven oder ehemaligen Angehörigen der Streitkräfte kann und darf unter keinen Umständen toleriert werden.« Im Klartext: man toleriert es nicht, unternimmt aber auch nichts dagegen.
»Bei linken Soldaten war das anders«, erinnert sich Ulrich Sander, Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN/ BdA). »Da gab es oft unehrenhafte Entlassungen aus der Truppe.« In der Regel sei das passiert, wenn ein Soldat in Uniform an einer Friedensdemonstration oder einer Gedenkfeier teilgenommen habe, sagt Sander. In Westfalen findet zum Beispiel regelmäßig das Gedenken »Blumen für Stukenbrock« statt, mit dem an ein deutsches Kriegsgefangenenlager, Stalag 326 (VI K), erinnert werden soll, in dem 65.000 sowjetische Soldaten während der Naziherrschaft zu Tode kamen. Als in den 80er-Jahren ein Bundeswehroffizier aus Unna in Uniform teilnahm, wurde er entlassen. »Über 100 vergleichbare Fälle gab es in den 70er- und 80er-Jahren« sagt Sander. Und Helmuth Prieß ergänzt, dass der DBwV linken Soldaten des »Darmstädter Signals«, die gegen Maßregelungen geklagt haben, nie Rechtsschutz gewährt habe.
Es gibt schon Stimmen, die hinter der seit über einem halben Jahr sich hinziehenden Prüfung der Causa Voigt eine Rücksichtnahme des DBwV auf rechte Verbandsmitglieder vermuten. Die nahe liegende Idee, eine Klausel zur Unvereinbarkeit von DBwV- und NPD-Mitgliedschaft in die Satzung aufzunehmen – wie es etwa die beiden deutschen Polizeigewerkschaften, GdP und DPG, getan haben – wurde beim DBwV jedenfalls noch nicht verfolgt.
Stattdessen betreibt der DBwV seit 20 Jahren die Karl-Theodor-Molinari-Stiftung als Bildungswerk. Über den Namensgeber teilt der DBwV mit, dass er Gene-
ralmajor der Bundeswehr und der erste Bundesvorsitzende des Verbandes war. Dass Molinari im Juni 1944 als Kommandeur eines Panzerregiments in einem Wald nahe Les Hauts Buttés in den Ardennen 106 französische Resistance-Kämpfer erschießen ließ und deswegen 1951 in Frankreich in Abwesenheit zum Tode verurteilt wurde, erwähnt beim DBwV niemand.