Frau Hartewig, die CDU möchte zum 9. November an »jüdische Unternehmer« erinnern, »die in der DDR enteignet wurden«. Was ist davon historisch zu halten?
hartewig: Das ist in jedem Fall zu kurz formuliert. Richtig ist, dass jüdische Remigranten, Überlebende der Konzentrations- und Ver- nichtungslager und Menschen, die das Dritte Reich im Versteck überlebt hatten, in der DDR keinen Anspruch auf Restitution ihrer Vermögen geltend machen konnten. De facto sind sie auf kaltem Wege ein zweites Mal enteignet worden, wie etwa der Kondomfabrikant Julius Fromm: erst von den Nazis und dann erneut von den Kommunisten. Bereits in den 40er-Jahren hatte sich die SED nach heftigen internen Debatten in erster Linie aus ideologischen Gründen gegen eine »kapitalistische Variante« der Wiedergutmachung entschieden. Gut antisemitisch wollte man im neuen Deutschland auf keinen Fall »jüdische Kapitalisten« wieder in ihre alten Rechte einsetzen.
Von einer Enteignung kann man also nicht sprechen?
hartewig: Mir ist kein Fall bekannt, dass Juden, die in der DDR als Unternehmer oder Freiberufler tätig waren, enteignet wurden. Anders verhält es sich bei denen, die bei Nacht und Nebel in den Westen flüchteten, wie es zum Beispiel tausendfach 1952/53 während des Schauprozesses gegen Rudolf Slansky in Prag geschah. Ihr Eigentum wurde in der Tat vom Staat eingezogen.
Was geschah mit Juden, die nach 1945 in die spätere DDR zurückkehrten?
hartewig: Als sozialistische Alternative zur westdeutschen Wiedergutmachung entwickelte die SED für die »Opfer des Faschismus« (OdF) eine besondere Sozialpolitik. Die gehorchte aber einer Hierarchie. Die »Opfer der Nürnberger Gesetze«, also die überlebenden Juden, erhielten eine bescheidenere Rente als die »Kämpfer gegen den Faschismus«. Schließlich hätten sie keinen Widerstand geleistet! Und bereits in den späten 40er-Jahren wurde genau geschaut, ob diese Leute bereit waren, sich loyal in die neue Gesellschaft zu integrieren. Man scheute sich nicht, den OdF-Status auch wieder abzuerkennen.
Nun wird das in Zusammenhang mit dem Gedenken an den 9. November gebracht. Ist das nicht bedenklich?
hartewig: Als Historikerin finde ich es grundsätzlich richtig und legitim, zweifelhafte Positionen in der Vergangenheit, wie die der SED, zu benennen und zu kritisieren. Es ist allerdings die Frage, ob man das zu diesem Anlass tun muss.
Mit der Göttinger Historikerin und Publizistin sprach Martin Krauß.