Übertritt

Juden auf Abruf

von Wladimir Struminski

Wer ist Jude? Dieser Tage erlebt Israel eine weitere Runde in dem scheinbar ewigen Streit. Auf dem Spiel steht das Schicksal von Tausenden von Konvertiten. Ihren Lauf nahm die Affäre vor dem Rabbinatsgericht von Aschdod. Dort lehnten die Dajanim, die rabbinischen Richter, die Beendigung einer gescheiterten Ehe durch Scheidung als unnötig ab. Ihrer Meinung nach war die zugrunde liegende Eheschließung ohnehin null und nichtig. Die vor 15 Jahren zum Judentum übergetretene Ehefrau habe sich nach der Konversion nämlich nicht an die Gebote der Religion ge-
halten. Daher sei der Übertritt unwirksam, die Frau Nichtjüdin, die seinerzeit gefeierte Trauungszeremonie in halachischer Hinsicht bedeutungslos. Und da keine Ehe zustande kam, kann auch keine geschieden werden.
An die Öffentlichkeit kam der Fall, als die Entscheidung der Aschdoder Richter von Israels Obersten Rabbinatsgericht aufrechterhalten wurde. Damit schlossen sich die Schriftgelehrten der Auffassung an, der Konvertit bleibe sein Leben lang Jude auf Abruf. Zeigt sich, dass er keinen orthodoxen Lebenswandel führt, wird er rückwirkend zum Nichtjuden erklärt. Dieses Prinzip, tadelte Michael Corinaldi, Professor für jüdisches Recht, komme der Begründung einer Mizwa-Polizei gleich. Der auf den Prüfstand gestellte Konvertit bleibt für immer angreifbar. Im Extremfall reicht die Anzeige eines Denunzianten, um das Leben eines Wahljuden zu zerstören. Und da die meisten Übertritte von Frauen vollzogen werden, macht die Nich-
tigerklärung der Konversion auch die Kinder zu »Gojim«. Als solche werden sie auch in die einschlägige Datenbank des Rabbinats eingetragen und können in Israel nicht heiraten. Im Extremfall kann sogar Enkeln und Urenkeln die Zugehörigkeit zum Judentum aberkannt werden, wenn sich herausstellt, dass die längst verblichene Oma nach ihrem Übertritt nicht fromm genug war.
Nun setzen die Betroffenen ihre Hoffnung in den sefardischen Oberrabbiner Schlomo Amar, der zugleich als Präsident des Obersten Rabbinatsgerichts dient. In dieser Eigenschaft könnte er das Urteil des dreiköpfigen Richtergremiums aufheben.
Mit seinem Urteil zog sich das von ultraorthodoxen Dajanim beherrschte Gericht aber auch den Zorn nationalreligiöser Kreise zu. Rein zufällig – oder eben auch nicht – wurde die von den Gerichtsherren annullierte Konversion von einem der prominentesten nationalreligiösen Rabbiner und dem Leiter der seit einigen Jahren tätigen staatlichen Übertrittsbehörde, Chaim Druckman, vorgenommen. Aufgabe der Behörde ist es, Übertrittswilligen, vor allem Immigranten aus der Ex-UdSSR, eine relativ pragmatische, wenngleich noch immer orthodoxe Konversion zu ermöglichen. Mit dem in modernorthodoxen Kreisen hoch angesehenen ehemaligen Knessetabgeordneten und Vizeminister gingen die Jerusalemer Dajanim mit gnadenloser Härte ins Gericht. Druckman, befanden sie, sei nicht würdig, Übertritte vorzunehmen. Eine solche Aussage ist nicht nur beleidigend, sondern auch halachisch relevant. Laut jüdischem Recht müssen alle Mitglieder des Konversionsgerichts vorbildliche Juden sein. Will heißen: Für das Oberrabbinat des Staates Israel sind alle von Druckman vorgenommenen oder im Staatsauftrag überwachten Konversionen nichtig. Mehr als das: Wenn ein Chaim Druckman »nicht würdig« ist, wird das Stigma per Analogie auch anderen nationalreligiösen Rabbinern aufgedrückt, deren relativ pragmatische und moderne Weltanschauung den Ultraorthodoxen ein Gräuel ist. Setzt sich diese Auffassung durch, werden künftig nur ultraorthodoxe Konvertiten, die es kaum gibt, vom Staatsrabbinat als Juden anerkannt.
Angesichts des Angriffs handeln nationalreligiöse Politiker nach dem Motto: »Man merkt die Absicht, und man ist verstimmt.« Der Vorsitzende der Nationalreligiösen Partei, Sewulun Orlew, wütete: »Das politisch gefärbte und antizionistische Urteil des Obersten Rabbinatsgerichts macht die Errichtung einen neuen staatlichen Konversionsgerichts erforderlich.« Und zwar eines nationalreligiösen, dessen Richter, so Orlew, »in der Armee ge-
dient haben und am Unabhängigkeitstag Gott preisen«. Beide Anforderungen sind in der ultraorthodoxen Welt verpönt.
Orlews Forderung verdeutlicht die pa-
radoxe Lage, in der Israels religiöses Establishment steckt. Das Oberrabbinat, eine der symbolträchtigsten und mächtigsten Staatseinrichtungen, wird heute von ultraorthodoxen Rabbinern ferngesteuert, die den Staat Israel zum Teil nicht anerkennen. Die meisten Religionsrichter sind ul-
traorthodox und wurden unter dem Druck ultraorthodoxer Parteien ernannt. Der aschkenasische Oberrabbiner Jonah Metzger gilt als Sachwalter von Rabbiner Schalom Josef Eljaschiw, seines Zeichens An-
führer der litauischen Strömung der Ultraorthodoxie. Metzgers sefardischer Amtskollege Amar wiederum war ein Kandidat von Rabbiner Owadja Josef, dem geistigen Mentor der ebenfalls ultraorthodoxen Schass-Partei. Ob der Abwehrkampf des nationalreligiösen Lagers von Erfolg gekrönt wird, ist angesichts der politischen Machtverhältnisse offen: 18 ultraorthodoxen Knessetabgeordneten stehen im Parlament nur 9 Mitglieder nationalreligiöser Parteien gegenüber.

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