von Stephan Ozsváth
Mit Samurai-Schwertern, Baseball-Keulen und Molotowcocktails gingen die vermummten Rechtsextremen auf die »Budapest Gay Pride Parade« los. 1.500 Schwule und Lesben marschierten Anfang Juli über die Andrássy út, den Budapester Prachtboulevard. Es war ein Spießrutenlauf: Böller, Eier, Flaschen flogen auf die Homosexuellen. Die Polizei setzte Wasserwerfer und Tränengas gegen die Angreifer ein. Der lakonische Kommentar auf der Internetseite der rechtsextremen »Ungarischen Garde«, einer Wehrsportgruppe der Splitterpartei »Jobbik« (»Die Besseren«/»Rechteren«), lautete: Die Gegendemonstranten hätten eben ihr »Missfallen« geäußert.
Auch auf Politiker machten die Rechtsextremen Jagd. So etwa auf den ehemaligen Staatssekretär Gábor Szetey, der sich im vergangenen Jahr als Schwuler geoutet hatte und daraufhin auf der Internetseite eines Privatradios mit Rosa Winkel am Revers vor dem Eingangstor zum Vernichtungslager Auschwitz gezeigt worden war. Oder auf die bekennende Lesbe und sozialistische Abgeordnete Katalin Lévai. Beide wollten die Parade in einem Polizeiauto verlassen. Da wurden sie erkannt. Die Angreifer zerschlugen die Scheiben des Autos.
»Das Maß ist voll«, befand der ungarische Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány. Es könne nicht sein, sagte der Sozialist am Tag nach der Parade, dass eine Minderheit die Mehrheit terrorisiere. »Wenn das so weitergeht, müssen wir alle Angst haben, auf die Straße zu gehen.« Gyurcsány kündigte für Anfang September eine große Protestkundgebung an.
Eine Handhabe hätte ein Volksverhetzungsparagraf geliefert. Er hat das Parlament bereits passiert, aber Ende 2007 verweigerte Präsident László Sólyom seine Un- terschrift. Begründung: Der Gesetzentwurf sei nicht verfassungsgemäß. Er verwies den Fall an das Verfassungsgericht. Sólyom war mit seinem Einspruch dem Ruf von Bürgerrechtsgruppen gefolgt, die eine Einschränkung der freien Meinungsäußerung befürchtet hatten. Der Vorstand der Zivil- rechtlichen Union (TASZ), Balázs Dénes, hatte nach der Annahme der Gesetzesänderungen durch das Parlament erklärt: »Das neue Gesetz schränkt die Meinungsfreiheit in einer Art und Weise ein, die es so in Ungarn noch nicht gegeben hat.«
Monatelang prüften die ungarischen Verfassungsrichter den Gesetzentwurf, der Strafen bis zu zwei Jahren Haft für Volksverhetzung vorsah. Anfang Juli kippten sie dann den Paragrafen der Regierung Gyurcsány. Das Gesetz gegen »Hassreden« greife in nicht akzeptablem Maße in das Recht auf Meinungsfreiheit ein, so die Richter. Ihrer Meinung nach dürfen nur natürliche Personen das Recht haben, ihre Würde durch das Gesetz schützen zu lassen, nicht aber größere Gemeinschaften oder Gruppen, wie es der Gesetzentwurf vorsah. Ohnehin sei die Demokratie in Ungarn stark genug, extremistische Äußerungen abzufangen, verteidigte das Gericht seine Entscheidung. Der »Verkünder solcher Botschaften stellt sich mit seiner Meinung selbst an den Rand der Gesellschaft«, heißt es in der Urteilsbegründung.
Die traditionellen Opfer extremistischer Schmähreden reagierten enttäuscht. »Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird hier mit dem Recht auf Würde auf eine Stufe gestellt«, kritisierte Péter Feldmájer, Vorsitzender der ungarischen jüdischen Gemeinden. Immer wieder hatte der Verbandsfunktionär in der Vergangenheit beklagt, dass den Rechtsextremen der Splitterpartei Jobbik und ihrer »Ungarischen Garde« nicht mit gesetzlichen Mitteln das Handwerk gelegt werde.
Einer der Initiatoren des Volksverhetzungsparagrafen, der sozialistische Abgeordnete Tamás Suchmann, traf sich nach der Zurückweisung des Gesetzes umgehend mit dem Präsidenten des Verfassungsgerichts. Das Tagebuch seiner Mutter brachte er als gewichtiges Argument gleich mit. Sie hatte es im Ghetto von Kaposvár und später in Auschwitz verfasst. Für Suchmann ist die höchstrichterliche Entscheidung »ein Schlag ins Gesicht aller, die voller Trauer der 600.000 Menschen gedenken, die im Zweiten Weltkrieg deportiert und getötet wurden«. Rechtsextreme bekämen nun Oberwasser, befürchtet der jüdische Abgeordnete, und könnten »extrem rechte Meinungen vertreten, gegen die sich das gesamte zivilisierte Europa auflehnt«.
Das Nein der Verfassungsrichter zum Volksverhetzungsparagrafen sei ein Freibrief für Antisemiten und Romahasser, sagt auch Suchmanns Parteifreund Gergély Bárándy. Es sei nun möglich, »Juden und Roma öffentlich und ungestraft zu beleidigen«, so Bárándy. Aber beide Politiker ver- sprachen: Der Volksverhetzungsparagraf werde dem Parlament in Budapest immer wieder vorgelegt: bis er durchkommt.