Stiftungsgesetz

Heimlich, still und leise

von Ingo Way

Der Streit war heftig und endete mit einem Eklat. Jetzt scheinen sich die Kontrahenten wieder anzunähern. Im Januar 2004 hatte der Zentralrat der Juden (und mehrere NS-Opferverbände) seine Mitarbeit in der Stiftung Sächsische Gedenkstätten beendet. Grund war auch das vom sächsischen Landtag verabschiedete Gedenkstättenstiftungsgesetz, in dem laut Zentralrat die Unterschiede zwischen Nationalsozialismus und DDR eingeebnet würden. Der Vorwurf erstreckte sich auch auf die Stiftungssatzung und den Umgang des Stiftungsrats mit den Betroffenen- und Opferverbänden.
Einer der Streitpunkte war die Gestaltung des Dokumentations- und Informationszentrums (DIZ) Torgau. Die Wehrmachtsgefängnisse »Fort Zinna« und »Brückenkopf« in Torgau wurden nach 1945 als sowjetische Straflager weiterbenutzt. In der DDR war »Fort Zinna« ab 1950 ein Gefängnis für vorwiegend politische Häftlinge. Strittig war dabei die Prioritätensetzung: Der Schwerpunkt der Ausstellung liegt auf der Zeit nach 1945. Auch dem Umstand, so die Kritik, daß sich unter den Häftlingen des Sowjetlagers auch Nazis und Kriegsverbrecher befanden, würde keine Rechnung getragen.
In einem Interview mit den »Dresdner Neuesten Nachrichten« vom 1. November hat sich die sächsische Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange nun gegen eine Gleichsetzung von Nationalsozialismus und SED-Regime ausgesprochen und die Singularität des Holocaust betont. Sie wünsche sich eine erneute Zusammenarbeit von Zentralrat und Opferverbänden mit der Stiftungsinitiative, kündigte entsprechende Gespräche an und stellte zudem eine neue Satzung in Aussicht. Tatsächlich kam es in der vergangenen Woche zu einem Gespräch zwischen Vertretern des Zentralrats, der NS-Opferverbände und des wissenschaftlichen Beirats der Gedenkstättenstiftung, um das der Zentralrat aus eigener Initiative bereits vor 14 Monaten ersucht hatte. Die dem Beirat angehörenden Wissenschaftler erklärten sich schließlich zu einer »Anhörung« bereit. Man diskutierte über eine mögliche Änderung der Stiftungssatzung und schloß diese immerhin nicht völlig aus. Zudem seien in der Ausstellung »Spuren des Unrechts«, die das DIZ Torgau im Schloß Hartenfels zeigt, bereits stillschweigend Korrekturen vorgenommen worden. Nicht mehr alle Häftlinge der Zeit nach 1945 würden als unschuldige Opfer des Stalinismus präsentiert werden. Diese Änderungen seien allerdings noch geringfügig und unzureichend und wurden nicht öffentlich kommuniziert. Andere problematische Aspekte der Gedenkstätte Torgau bleiben weiterhin unverändert, wie etwa das Ehrengrab für die 117 Torgauer Urnen auf dem Gertraudenfriedhof in Halle an der Saale, in denen sich auch die Asche von NS-Kriegsverbrechern befindet.
Immerhin kam es aber zu diesem Gespräch; weitere könnten folgen. Wissenschaftsministerin Stange zeigt sich dem Thema gegenüber jetzt aufgeschlossen. Auch der sächsische Staatssekretär Knut Nevermann gab sich offen gegenüber der Forderung des Zentralrats, für das jeweilige Gedenken an die Opfer der NS-Zeit und des Stalinismus getrennte Beiräte einzuführen, anstatt eines gemeinsamen wie bisher.
Ob der Offenheit auch Taten folgen, bleibt fraglich. Die Satzung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten kann nur der Stiftungsrat ändern. Um den Hauptgrund des Konflikts aus der Welt zu schaffen – das derzeitige sächsische Stiftungsgesetz – sind die Landtagsabgeordneten aller Parteien gefordert.

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