von Christian Rath
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will sicherstellen, dass rassistische Reden und geschichtsverfälschende Diskussionen in ganz Europa bestraft werden. Für rechte Hetzer soll es keine liberalen Rückzugsorte mehr geben. Die Staaten sollen bei der Verfolgung der Hetzer europaweit zusammenarbeiten. Dies sieht ein »Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit« vor, dessen Entwurf Zypries jetzt vorstellte. Darin sollen sich die 27 EU-Staaten verpflichten, die Aufstachelung zu Rassenhass und die Leugnung von Völkermorden europaweit zu bestrafen. Die Höchststrafe soll in beiden Fällen zwischen einem und drei Jahren liegen, und die Strafverfolgung soll auch ohne Antrag von Opfern stattfinden. Wenn die Tat »zu Gunsten« einer Partei oder Vereinigung begangen wurde, soll es auch Sanktionen gegen diese Organisation geben, etwa den Ausschluss aus finanzieller Förderung oder die Auflösung der Vereinigung.
Konkret soll das öffentliche »Billigen, Leugnen oder Verharmlosen« nicht nur in Bezug auf den Holocaust strafbar sein, sondern auch für andere Völkermorde, Verbrechen gegen die Menschheit oder Kriegsverbrechen gelten. Die Formulierung ist sehr weitgehend. Selbst die Verharmlosung von US-Kriegsverbrechen im Irak könnte darunter fallen.
Als Option erlaubt der Rahmenbeschluss deshalb einzelnen Staaten, die Bestrafung solcher Delikte auf historische Vorfälle einzugrenzen, deren Bewertung von einem internationalen Gericht oder einem Gericht aus dem jeweiligen Land bereits rechtskräftig festgestellt wurde. Neben dem Holocaust wäre dann zum Beispiel die Wahrheit über serbische Kriegsverbrechen vor Leugnung und Verfälschung geschützt.
Für Deutschland wäre dies dennoch eine Ausweitung der Strafbarkeit. Bisher ist im Volksverhetzungs-Paragrafen (§130 StGB) nur die Leugnung und Verharmlosung des Holocaust erfasst. Ein innenpolitischer Vorstoß von Zypries, dies auf weitere von internationalen Gerichten fest- gestellte Völkermorde auszuweiten, scheiterte 2005. Oppositionspolitiker von Grünen und FDP warnten vor einer Einschränkung der freien Diskussion über zeitgeschichtliche Vorgänge. Der Schriftsteller Ralph Giordano hielt es damals für unerträglich, dass deutsche Politiker »den einmaligen Zivilsationsbruch des Holocaust nun relativieren, indem sie ihn strafrechtlich mit anderen Verbrechen gleichsetzen«.
Für viele andere Staaten wäre schon die Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung ein großer Schritt. Dem britischen Historiker Timothy Garton Ash zufolge haben bisher erst neun EU-Staaten solche Straftatbestände eingeführt. Italien hat jüngst nach dem Protest von 200 Historikern entsprechende Pläne fallen gelassen.
Als zweiten Kernpunkt sieht der geplante EU-Rahmenbeschluss vor, die öffentliche Aufstachelung zu Hass und Gewalt zu bestrafen, wenn sie sich »gegen eine nach den Kriterien Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte« Gruppe oder Einzelperson richtet. Weil danach möglicherweise eine Pflicht bestünde, auch Mohammed-Karikaturen zu bestrafen, sieht der Entwurf hierfür eine explizite Ausnahme vor: Polemik gegen Religionen muss nicht bestraft werden, außer sie dient als Vorwand für rassistische Hetze oder ist als »Drohung« darauf gerichtet, religiösen Hass zu säen.
Als weiteres Zugeständnis für Staaten mit liberaler Verfassungstradition wie England oder die skandinavischen Länder könnten die Staaten entscheiden, dass rassistische Hetze und Völkermord-Leugnung nur bestraft wird, wenn sie »geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören«. Diese Einschränkung besteht in Deutschland auch für die Beschimpfung religiöser Bekenntnisse und die Leugnung des Holocaust, allerdings nicht für sonstige Volksverhetzung. Bei der Aufstachelung zum Rassenhass müssten deutsche Gesetze aufgrund des Rahmenbeschlusses wohl nicht verschärft werden.
Der Beschluss soll von den EU-Justizministern noch im ersten Halbjahr 2007 – also während der deutschen EU-Präsidentschaft – gefasst werden. Der Entwurf wird auf europäischer Ebene bereits seit fünf Jahren diskutiert. Wegen des Zwangs zur Einstimmigkeit, der im Bereich der EU-Rechtspolitik gilt, blieb er aber bisher immer liegen.