Ein Corona-Leugner aus Paderborn muss zu Recht eine Geldstrafe für das Posten einer Fotomontage mit SS-Vergleich auf seiner öffentlichen Facebookseite zahlen. Auf der Montage war im November 2020 jeweils halbseitig ein Foto des Hamburger Pressesprechers der Polizei und SS-Obersturmführer Werner Ostendorff mit SS-Abzeichen und Totenkopf zu sehen. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist rechtskräftig. Möglich wäre aber noch eine Verfassungsklage gegen die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az.: 4 ORs 46/23).
Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts hat das Landgericht Paderborn in der Vorinstanz zu Unrecht nicht erkannt, dass es sich hier um das verbotene Zeigen von verfassungsfeindlichen Kennzeichen handelt. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll durch das Verbot das Wiederbeleben dieser Zeichen in der Öffentlichkeit verhindern werden. »Und in dem vorliegenden Fall haben wir es nicht mit einem Ausnahmefall zu tun«, sagte der Vorsitzender Richter Martin Saal in der Urteilsbegründung.
Verbrechen relativiert Mit dem Vergleich der Polizei mit der SS würden die Verbrechen der SS relativiert und verharmlost, führte das Gericht weiter aus und sprach von einem kommunikativen Tabu. Der Polizeibeamte müsse diese Beleidigung nicht hinnehmen. Dem Mann aus Paderborn habe die Montage zwar nicht selbst gefertigt. Aber gerade bei schriftlichen Äußerungen sei mehr Vorsicht geboten, erst recht bei Postings in den Netzwerken. Die Fotomontage, das den Sprecher der Hamburger Polizei während des G20-Gipfels zeigt, war im Internet vielfach gepostet worden.
Diese anprangernden Fotos würden von vielen Menschen gesehen und »wie wir wissen, können diese auch nicht mehr komplett aus dem Internet gelöscht werden«, sagte Saal. Er sprach von einem unsäglichen Vergleich mit einem SS-Verbrecher, der kein Beitrag zur Meinungsbildung in der Corona-Pandemie gewesen sei. Ein direkter Zusammenhang sei auf der Fotomontage mit den Entscheidungen in der Politik nicht erkennbar gewesen.