Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich für eine Streichung des Begriffs »Rasse« aus der Verfassung ausgesprochen.
»Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten eigentlich weitsichtig und klug gehandelt, als sie die Ächtung des Rassismus ins Grundgesetz aufnahmen«, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster am Dienstag der Katholischen Nachirchten-Agentur (KNA) in Berlin. »Doch sie waren in ihrer Sprache von der damaligen Zeit geprägt.«
benachteiligung Den Begriff »Rasse« solle man heutzutage in Bezug auf Menschen vermeiden und daher diesen Terminus aus dem Grundgesetz streichen, so Schuster weiter. Allerdings dürfe dadurch keine Lücke entstehen. Eine Benachteiligung aus rassistischen Gründen müsse geächtet bleiben.
»Entsprechend könnte Artikel 3 umformuliert werden: statt ›Rasse‹ könnte es ›rassistische Gründe‹ heißen. Das würde dem Geist des Grundgesetzes entsprechen und wäre ein wichtiges Signal in der heutigen Zeit.«
Derzeit diskutieren die Parteien eine Änderung von Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es: Niemand dürfe »wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse« benachteiligt oder bevorzugt werden. kna