Herr Rabbiner, zum Laufhüttenfest ist das Wetter hierzulande nicht immer so güns-
tig. Kann bei strömendem Regen Sukkot auch drinnen gefeiert werden?
Man sollte immer Optimist sein, und auf gutes Wetter hoffen. Sollte es die Witterung wirklich mal nicht erlauben, kann bei schlechtem Wetter auch im Haus gegessen werden. Empfehlenswert wäre es aber auf jedem Fall, den Segensspruch »leishev b’sukkah« in der Hütte zu sagen. Das ist zu schaffen, ohne dass man bei Regen besonders nass wird.
Häufig wird die Frage gestellt, ob diese und andere biblische Gebote nicht eher für Israel und das nahöstliche Klima ge-dacht waren. Wie lautet Ihre Antwort?
Aus rabbinischer Sicht glaube ich, dass die Mizwot keiner örtlichen oder zeitlichen Einschränkungen unterliegen, wenn diese nicht durch die Tora vorgegeben sind. Und auch wenn es sich damals um Hütten für eine Wüstenwanderung handelte, ändert sich nichts an der Tatsache, dass die Gebote auch in der Diaspora gelten.
Die wenigsten ziehen eine ganze Woche in die Hütte. Wann sollte man aber auf jeden Fall in der Sukka sein? Reicht ein Kiddusch?
In der Tora steht, dass wir sieben Tage in den Hütten wohnen sollen. Allerdings ist das Minimum am ersten Abend in der Sukka zu sitzen, die Bracha zu sagen und dort Brot von mindestens 60 Gramm zu essen.
Ist es nur Pflicht, in der Hütte zu sitzen, oder muss jeder auch selbst eine Sukka bauen?
Jeder muss eine Sukka bauen oder beim Aufbau helfen. Wenn es nicht anders möglich ist, kann man sich der Pflicht auch durch die Gemeindesukka entledigen. Dieses hat auch schon eine lange Tradition. Wenn nun jemand entdecken sollte, dass die Sukka bereits durch fleißige Gemeindemitarbeiter oder Handwerker aufgestellt worden ist, kann man sich und seine Familie zumindest bei der Dekoration der Laubhütte engagieren.
Nicht jeder hat einen eigenen Garten, wo er eine Sukka aufstellen kann. Geht es auch auf dem Balkon?
Auf dem Balkon kann die Sukka gebaut werden. Allerdings müssen die, die es halachisch richtig machen wollen, auch daran denken, dass man durch das S’chach – das mit Zweigen bedeckte Dach – nachts noch die Sterne hindurchsehen können muss. Also wer noch ein Stockwerk über seinem Balkon hat, sollte sich im Zweifelsfall an seinen Rabbiner wenden.
Was kann der tun, der zur Miete wohnt. Muß der Vermieter einer Sukka auf dem Balkon oder im Hof zustimmen?
Ich bin Rabbiner und kein Mietrechtsexperte. Daher würde ich immer raten, sich vorher zu erkundigen. Darüber hinaus sollte man im Sinne eines guten Miteinanders sich überlegen, Vermieter und Nachbarn auch mal in die Hütte einzuladen.
Im Internet werden moderne Pop-up-
Sukkot angeboten, die wie kleine Zelte aussehen? Sind die in Ordnung?
Das kann man wohl nur im Einzelfall beurteilen, weil das Angebot immer größer und vielfältiger wird.
Erew Sukkot ist in diesem Jahr am Freitagabend. Gibt es besondere Dinge, die dabei wegen des Schabbatbeginns beachtet werden müssen?
Eigentlich nur, dass am 1. Tag von Sukkot kein Lulav geschüttelt wird. Diese mit dem Feststrauß verbundene Pflicht entfällt. Die Schabbatregeln gelten weiterhin. Im Zweifelsfall ist es immer angebracht, den örtlichen Rabbiner zu befragen.
Mit dem Landesrabbiner von Niedersachsen sprach Detlef David Kauschke. Foto: Limberg