Manche Gemeinden haben Probleme: ein kaputtes Regalbrett in der Bibliothek zum Beispiel. Da stellt sich den finanziell chronisch knappen Gemeinden die Frage: Darf man den Neukauf beim Zentralrat einreichen? Gibt es das Geld zurück? Eine konkrete Frage, die oft nur vage beantwortet werden kann: Das Regalbrett wird zum Wirtschaftsgut, die Angelegenheit zum Antrag und die Antwort lautet: »Vielleicht.«
Um etwas mehr Klarheit zum Thema »Projektförderung« zu bekommen, haben sich Anfang der Woche gut 20 Mitarbeiter jüdischer Gemeinden aus ganz Deutschland zu einem Seminar beim Zentralrat der Juden in Berlin getroffen. Titel der Veranstaltung: »Abrechnung von Projekthilfe – Grundlagen des Zuwendungsrechts«.
Zwei Mitarbeiter vom Bundesverwaltungsamt in Köln berichteten aus dem Inneren der Bürokratie und gaben hilfreiche Tipps. Doch die Gemeindearbeiter waren anfangs wenig begeistert. Angesichts eines rund 100 Seiten dicken Readers stöhnte eine Frau: »Wozu das alles?« Die Bürokratie, so die Klage, sei für zumeist ehrenamtliche Arbeitskräfte kaum verständlich.
Doch für die Gemeinden ist die Projektförderung von existenzieller Bedeutung. Wenn Geld wegen formaler Fehler nicht pünktlich oder gar nicht eintrifft, kann das Gemeindeleben nachhaltig leiden; außerdem sind positive Bescheide gelegentlich mit Auflagen verknüpft. Die Mitarbeiter müssen also wissen, wie sie mit der Bürokratie umzugehen haben. Seit Januar 2007 ist die Vergabe der Mittel an neue Kriterien geknüpft. Hintergrund dieser Änderung ist die erneute Vergabe von Bundesmitteln an den Zentralrat, mit der einige formale Änderungen im Vergabeprozess einhergingen. Die Gemeindearbeiter müssen ihre alten Abrechnungsgewohnheiten umstellen und dazulernen. Johannes Boie
Zentralratsseminar