Herr Minister, Ihr Gedenkstättenkonzept hat viel Zustimmung erhalten. Das war nach dem ersten Entwurf, der zum Teil heftig wegen der »Parallelisierung« von NS-Diktatur und SED-Regime angegriffen wurde, kaum zu erwarten. Inwiefern sind Sie den Kritikern entgegengekommen?
neumann: Mein Haus hat zunächst ganz bewusst einen »Diskussionsentwurf« vorgelegt, über den man sich dann ausgetauscht hat. Zudem gab es Expertenanhörungen. Die Kritik, dass wir in dem ersten Entwurf des Konzeptes eine Gleichsetzung oder Parallelisierung des NS-Terrorregimes mit der SED-Diktatur betrieben haben, konnten wir ausräumen. Dies zeigt deutlich die Schwierig- keiten, die sich bei der Auseinandersetzung mit unserer Geschichte ergeben.
Das Gedenkstättenkonzept spiegelt diese Schwierigkeiten?
neumann: Bei der Überarbeitung haben wir sehr viel Sorgfalt darauf verwandt, in der Konzeption den gesellschaftspolitischen Stellenwert der historisch unterschiedlichen Geschichtsperioden noch differenzierter und klarer zu formulieren. Die Nicht-Gleichsetzung von NS-Terrorherrschaft und SED-Diktatur steht bei dem Gedenkstättenkonzept außer Frage, und die historisch einzig- artige Dimension des nationalsozialistischen Terrorregimes wird ganz eindeutig benannt. Das nationalsozialistische Deutschland verursachte weit über deutsche Gren- zen hinaus millionenfaches Leid durch seine Verfolgungs- und Vernichtungspolitik. Dem systematischen, auf völlige Vernichtung abzielenden Völkermord an sechs Millionen Juden als Menschheitsverbrechen bisher nicht gekannten Ausmaßes kommt in der deutschen, europäischen und weltweiten Erinnerungskultur eine singuläre Bedeutung zu.
Wie kann die Politik verhindern, dass es zwischen Nazi- und Stasiopfern zu einem Konkurrenzverhältnis kommt, wenn es um die Erinnerungshoheit geht?
neumann: Den Begriff »Erinnerungshoheit« sollten wir vermeiden, es gibt schließlich keine gleichsam staatlich verordnete Interpretation von Vergangenheit. Und von den Betroffenen geht übrigens ein Konkurrenzden- ken, verbunden mit der Hierarchisierung des Opferstatus, nicht unbedingt aus. Vielmehr kommt es darauf an, eine diesbezügliche politische Instrumentalisierung zu verhindern. Es ist schließlich ein Gemeingut, dass Humanität nicht teilbar ist. Tatsache ist aber, dass es Sensibilitäten bei Vertretern von Opfergruppen gibt, die ernst zu nehmen sind.
Welche Sensibilitäten sind das?
neumann: Es gab einerseits die Befürchtung, dass die intensive Beschäftigung mit der DDR-Vergangenheit zu einer Relativierung des Nationalsozialismus führen könne. Andererseits ist bei den Opfern des SED-Unrechts teilweise der Eindruck entstanden, dass die Öffentlichkeit ihre Leiden nicht aureichend wahrnimmt. Letzteres liegt sicherlich auch darin begründet, dass – obgleich in den vergangenen zwei Jahrzehnten bereits umfangreiche Anstrengungen zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte geleistet wurden –, die Realitäten von Mitverantwortlichen der DDR-Diktatur bewusst verklärt werden. Die manchmal als Konkurrenz empfundene Aufarbeitung verstellt den Blick auf die gemeinsame Verantwortung, die wir wahrnehmen müssen.
Wie kann man dem begegnen?
neumann: Die Aufgabe, die Politik, Gesellschaft, Medien und die Akteure der politischen Bildung zu erfüllen haben, besteht darin, das Gedenken an die Opfer zu be- wahren und die Lehren aus der Geschichte zu ziehen. Die Kausalität der Geschehnisse und deren Dimensionen muss jeder Generation aufs Neue vermittelt werden. Hierzu gehört eine differenzierte Betrachtung und Aufarbeitung der NS-Diktatur einerseits und der SED-Herrschaft andererseits. Es ist gerade der antitotalitäre Konsens als Lehre aus der deutschen Geschichte, der uns zu besonderer Sensibilität verpflichtet und der zugleich entscheidend zur Identitätsbildung unserer Nation beiträgt. Das Fundament der Erinnerung sind die historischen Fakten und ihre wissenschaftliche Erforschung. Auf ihm fußt die Erinnerungspolitik, die sich in der Förderung von Aufarbeitung und im Gedenken ausdrückt.
Sie haben mehrfach darauf hingewiesen, dass es bei der Aufarbeitung der DDR-Geschichte viel Nachholbedarf gäbe. Gilt das für die NS-Zeit in gleichem Maße?
neumann: Natürlich, das gilt auch hinsichtlich des Nationalsozialismus. Hier ist zwar schon sehr viel komplexe Aufarbeitung geleistet worden, und es haben sich Forschungseinrichtungen etabliert. Aber besonders in den letzten Jahren hat die Erforschung der Tätergeschichte wesentliche neue Erkenntnisse gebracht. Zudem steht außer Zweifel, dass es noch Bereiche gibt, in denen die Wirkungsmechanismen des nationalsozialistischen Regimes und die Rolle einzelner Organisationen, Gruppen und auch des Widerstands in Deutschland und im besetzten Europa von der Forschung noch nicht beleuchtet worden sind. Nicht zuletzt bieten die geöffneten Archive in Osteuropa neue Quellen. Die Aufnahme der vier KZ-Gedenkstätten Bergen-Belsen, Dachau, Flossenbürg und Neuengamme in die institutionelle Bundesförderung zeigt im Übrigen den hohen Stellenwert, den die Bundesregierung der weitergehenden Auseinandersetzung mit dem NS-Terrorregime beimisst.
Und welchen Stellenwert messen Sie der Erforschung des SED-Regimes bei?
neumann: Die Aufarbeitung der DDR-Diktatur, deren Ende erst kurze Zeit zurückliegt, steht gerade am Anfang. Voraussetzung für Aufarbeitung ist immer ein gewisser zeitlicher Abstand. Wir haben es bei diesem Regime zum einen mit einem historischen Sachverhalt zu tun, dessen Hinterlassenschaft gewissermaßen erst einmal geordnet werden muss. Zum anderen ist die DDR-Zeit biografischer Hintergrund vieler Zeitzeugen und in dieser Hinsicht mehrfach subjektiv gebrochen. Dass die Objektivierung dieser Erinnerung ein schwieriger, kontroverser, emotionsgeladener Prozess ist, erleben wir jeden Tag. Aus dem Grund entstehen sowohl ein hoher Forschungsbedarf als auch eine hohe Anforderung an das Niveau der Debatte.
Am neuen Konzept wird moniert, es sei von der Politik quasi im Alleingang mit Inhalt gefüllt worden. Die zivilgesellschaftliche Diskussion habe man außen vor gelassen. Wird der Staat zum Monopolist von Erinnerungspolitik und damit von Erinnerungskultur?
neumann: Dieser Eindruck wäre ganz falsch. Das Gegenteil ist der Fall: Mein Haus hat bei der Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption ganz offensiv den Diskurs und die Auseinandersetzung mit allen relevanten gesellschaftlichen Kräften gesucht.
Das heißt konkret?
neumann: Im Juni vergangenen Jahres habe ich erstmals einen Diskussionsentwurf für die Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages vorgestellt, der von Anfang an als Grundlage für eine weiterführende Erörterung geplant war. In diesem Sinne wurde im An- schluss eine Vielzahl von Stellungnahmen namhafter Experten, betroffener Einrichtungen und Organisationen eingeholt, sowohl in Form von Anhörungen als auch in Form von Gutachten. Ich habe im Januar 2008 mit dem Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Professor Salomon Korn, und dem Generalsekretär, Herrn Stephan Kramer, selbst gesprochen, denn die Meinung des Zentralrates ist von grundlegender Bedeutung. Gehör fand dabei unter anderem auch Professor Volkhard Knigge, der stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten Kritikpunkte formulierte. Die Stellungnahmen flossen alle in die im Juni 2008 abgeschlossene Überarbeitung ein. Ebenso wurden die Ergebnisse der Anhörung zur Gedenkstättenkonzeption vor dem Kulturausschuss des Deutschen Bundestages im Februar 2005 und die Erkenntnisse aus der Anhörung zum ersten Entwurf dieser Fortschreibung des Bundes am 7. November 2007 berücksichtigt.
Das klingt wie das Bohren dicker Bretter.
neumann: Ich bin sehr zufrieden, dass wir mit diesem langen Dialog den Pluralismus der dezentralen Gedenkstättenlandschaft in Deutschland und die unterschiedlichen Bedürfnisse bei der Aufarbeitung der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus, aber auch des SED-Unrechts in angemessener Weise gewürdigt haben. Zudem ist der zivilgesellschaftliche Diskussionsbeitrag durch die Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption nun manifestiert. Die Rolle der Häftlingsverbände und der Bürgerinitiativen, die einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau der Gedenkstätten geleistet haben, wurde bewusst gestärkt. In Zukunft wird die Bundesregierung Vertreter der Opfer- und Betroffenenverbände sowie der Bürgerinitiativen zu einem jährlichen Austausch bitten. Um es noch mal ganz klar zu sagen: Der Diskurs über das Erinnern ist für uns ein Kernelement unserer demokratischen politischen Kultur. Es gibt keine verbindliche, gleichsam staatlich verordnete Interpretation von Vergangenheit, keine autorisierte Geschichte. Dass wir indes keine Zweifel daran lassen, welche Werte Grundlage bei der Rezeption der Geschichte unseres Volkes sind, die nicht zur Disposition stehen, haben wir in der Gedenkstättenkonzeption deutlich gemacht.
Aus Ihrem Ministerium kommt auch eine »Handreichung« für den Umgang mit NS-Raubkunst. Was raten Sie den Kommunen und Museen?
neumann: Die »Handreichung« dient der Umsetzung der »Gemeinsamen Erklärung« von Bund, Ländern und Kommunen zur Auffindung und Restitution NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts aus dem Jahre 1999. Diese ist die deutsche Umsetzung der von 44 Staaten unterzeichneten »Washingtoner Erklärung« zur Rückgabe von NS-Raubkunst. Den zehnten Jahrestag begleiten wir diesen Dezember mit einer großen Fachkonferenz. Mit der »Handreichung« wollen wir alle öffentlich unterhaltenen Museen, Bibliotheken und Archive Deutschlands weiter sensibilisieren, in den eigenen Beständen nach verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu suchen und für dessen Rückgabe an die Besitzer beziehungsweise deren Erben faire und gerechte Lösungen zu finden. Die Handreichung enthält viele Hinweise auf historische Quellen, auf am Kunstraub beteiligte Institutionen und Personen sowie auf bewährte Verfahren zur Beurteilung der Frage, ob im Einzelfall ein verfolgungsbedingter Entzug vorliegt.
Was empfiehlt Ihr Ministerium?
neumann: Wir raten allen Einrichtungen, sich intensiv der eigenen Sammlungsgeschichte zu widmen, die Provenienz aller nach 1933 erworbenen Stücke gründlich zu prüfen und im Verdachtsfall aktiv auf die wahren Eigentümer oder deren Erben zuzugehen. Dies gilt im Übrigen auch für private Sammlungen und Auktionshäuser, denn historische Verantwortung ist unteilbar.
Engagieren sich Ihrer Meinung nach die Museen zu wenig, um NS-Raubkunst in ihren Beständen ausfindig zu machen?
neumann: Ich bin der Meinung, für eine Lösung in dieser Frage kann man sich gar nicht genug engagieren. Zugleich ist es aber nicht so, dass sich irgendein deutsches Museum in der Vergangenheit dieser Aufgabe bewusst völlig verschlossen hat. Vielmehr konnten sich vor allem viele kleine und mittlere Häuser bislang noch nicht ausreichend der Provenienzrecherche widmen, weil ihnen schlicht die Ressourcen dafür fehlten. Wir haben es hier ja mit einem zum Teil sehr aufwendigen Forschungsprozess zu tun, den nur geschulte Kunsthistoriker oder Juristen leisten können. Länder und Kommunen sollten daher über einen begrenzten Zeitraum hinweg mehr Geld für die Herkunftsuntersuchung zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung sehe ich dabei in der Vorreiterrolle, darum wird seit diesem Jahr auf meine Initiative hin jährlich eine Million Euro für die Verbesserung der Provenienzrecherche zur Verfügung gestellt.
Wie kann eine gerechte und faire Lösung aussehen, wenn es Streit um die Rückgabe von NS-Raubkunst gibt?
neumann: Faire und gerechte Lösungen kann es nur nach ebenso fairen und gerechten Verhandlungen geben. Beide Seiten sollten ohne medialen Druck ihre Informationen und Argumente austauschen und wechselseitig die Schwierigkeiten anerkennen, nach mehr als sechzig Jahren eindeutige Beweise vorlegen zu können, wie sie in einem juristischen Verfahren nötig wären. Gerecht ist meiner Meinung nach, den Opfern der Nazibarbarei ein verfolgungsbedingt entzogenes Kunstwerk zurückzugeben. Fair ist es zugleich, das Engagement des Museums bei der Suche nach dem rechtmäßigen Besitzer und bei der Erhaltung des Kunstwerks zu berücksichtigen. Dies kann dann dazu führen, dass das restituierte Werk zum Beispiel als Dauerleihgabe im Museum verbleibt oder vom Museum zurück erworben wird. Wer bei der Suche nach fairen und gerechten Lösungen unabhängigen Rat mit höchster moralischer Integrität sucht, kann sich an die von der Bundesregierung eingesetzte »Beratende Kommission« wenden, in der Persönlichkeiten wie Jutta Limbach, Richard von Weizsäcker oder Rita Süssmuth entsprechende Empfehlungen erarbeiten.
Das Gespräch führte Christian Böhme.