Gerichtstermin

»Es geht nicht nur um uns«

von Elke Wittich

Unter den vielen aufgeregten Menschen, die durch die monumentale Eingangshalle des Berliner Kriminalgerichts in Alt-Moabit eilen, um als Zeugen, Kläger oder Angeklagte in einem der vielen Gerichtssäle auszusagen, ist an diesem Vormittag auch ein älteres jüdisches Ehepaar. Uri und Chawiwa Ö. hatten sich schon vor einem Jahr entschlossen, die antisemitischen Beleidigungen ihres Nachbarn nicht länger zu tole-
rieren und zur Anzeige zu bringen.
Während die Kläger und der vom Gericht für Frau Ö. bestellte Hebräisch-Dolmetscher vor dem Saal 455 auf den Verhandlungsbeginn warten, steht der be-
klagte Nachbar auf dem Flur. Sebastian M., ein junger Mann Anfang 20, wird dem Richter in wenigen Minuten aus seinem Leben erzählen: Eine Lehre hat er vor Jahren abgebrochen, zusammen mit Freundin und Kind lebt er jetzt von Hartz IV.
Zwei der drei ihm zur Last gelegten Taten leugnet der aus dem Ostteil der Stadt stammende Mann mit den kurzen, gegelten Haaren nicht. Ja, er habe die Kläger im Sommer 2007 zwei Mal als »Scheiß-Juden« beschimpft, den Hitlergruß – strafrechtlich viel relevanter – habe er Herrn Ö. allerdings definitiv nicht gezeigt.
M. spricht leise und unzusammenhängend, einen Satz allerdings bringt er unter wohlwollendem Kopfnicken seines Verteidigers so flüssig und laut heraus, dass er wie auswendig gelernt klingt: »Ich bin doch kein Nazi. Wenn ich einer wäre, würde ich doch sicher nicht in Berlin, der multikulturellsten Stadt Deutschlands, leben.« Und das »Scheiß-Jude« sei ihm doch nur so herausgerutscht. Eigentlich habe er den Kläger damals nur zur Rede stellen wollen, nachdem der das zweijährige Kind von mit M. befreundeten Nachbarn gegen eine Feuertür im Flur des gemeinsamen Wohnhauses geschubst habe. Warum er dies mit den Worten »Scheiß-Jude« tat und nicht etwas naheliegenderes wie »Scheiß-Kinderschubser« sagte, erklärt der junge Mann nicht. Nur, dass er kein Nazi sei, betont er noch einmal. »Ich bin kein Nazi, ich verabscheue solche Leute«, sagt Sebastian M. und fährt fort: »Bei uns im Haus wohnt eine Frau, die mit einem Schwarzen zu-
sammen ist und ein Kind hat von ihm. Sie hängt dauernd bei uns herum, wir sind alle befreundet, wir feiern total oft zusammen, wie kann ich denn da ein Nazi sein?« Dass die Hautfarbe des Freundeskreises nichts darüber aussagt, ob man antisemitische Ressentiments hat, hat Sebastian M. anscheinend noch nie jemand erklärt. Auch an diesem Tag tut es niemand. Am Unrechtsbewusstsein des Angeklagten dürfte das allerdings auch nichts geändert haben, denn zum Abschluss beklagt er, dass er sich »von diesem Menschen tagelang als Scheiß-Nazi beschimpfen lassen« musste. »Der hat doch ein Wahrnehmungsproblem, für den sind alle Deutschen Scheiß-Nazis. Mich grüßt er auch nicht mehr«, beklagt M. weiter.
Herr Ö. erzählt dann eine ganz andere Geschichte: Der Vorwurf des Kinderschubsens sei eine bewusste Lüge, sagt er. Jahrelang sei das Miteinander im Haus ausgesprochen angenehm gewesen, bis die mitt- lerweile ausgezogenen Freunde des Angeklagten und schließlich er selber eingezogen seien. Mit diesen Freunden habe es Dauerstress gegeben, der dann schließlich in den Beleidigungen des Angeklagten gipfelte. Und im Zeigen eines von einem lauten »Heil Hitler« begleiteten Hitlergrußes, für das es allerdings keine wei- teren Zeugen gibt.
Auch Frau Ö. war bei diesem Vorfall nicht dabei, wie sie im Zeugenstand sagt. Und erklärt, warum das Ehepaar den Mut zur Anzeige fasste: »Es geht nicht nur um uns, es geht um all die Menschen, wie den Papa meines Mannes, der mit 16 Jahren verhaftet und ins Lager gesteckt wurde. Und nach all diesen Verbrechen werden wir wieder als ›Scheiß-Juden‹ bezeichnet?«
Und dann kommt der Moment, in dem der Angeklagte kurz davor ist, aus der Rolle des reuigen und irgendwie unschuldigen Sünders zu kippen. Frau Ö. will dem Richter Dokumente, wie den Pass des Schwiegervaters, in dem dick das von den Nazibehörden hineingestempelte »J« für Jude prangt, geben. Obwohl juristisch gesehen kein Beweismittel, lässt sich der Richter die Papiere zeigen. Sebastian M. wird unruhig. Zunächst zuckt er nur mit den Schultern, bricht dann in demonstratives, vollkommen lautloses Gelächter aus und schüttelt heftig mit dem Kopf. Erst ein strenger Blick seines Anwalts und eine beschwichtigende Handbewegung bringen ihn wieder zur Räson.
Kurz darauf fällt das Urteil. »Bitte, sehen Sie, dass Deutschland heute, im Jahr 2008, nichts mehr mit dem Dritten Reich zu tun hat«, beginnt der Richter. »Da bin ich mir nicht so sicher!«, ruft Herr Ö. und verweist auf die jüngsten Friedhofsschändungen. Dass die in der Verhandlung nicht Thema sein können, sei ihm und seiner Frau natürlich klar, trotzdem wollten sie die Beleidigungen von M. im Kontext behandelt sehen.
Dessen ungeachtet erfolgt der Richterspruch: Der Angeklagte wird schuldig gesprochen. Bewertet wurde allerdings nur die antisemitische Beschimpfung, nicht das Zeigen des Hitler-Grußes. Das Strafmaß: 150 Stunden soziale Arbeit.
»Nur 150 Stunden? Das ist doch nichts!«, kommentiert Frau Ö. empört das Urteil. Nach ihrer Meinung – ihr Mann pflichtet ihr bei – hätte die Strafe härter ausfallen müssen. Enttäuscht kehren sie nach Hause zurück. Wo sie kaum Ruhe finden werden. Denn seit den Beleidigungen durch den Angeklagten fühlt sich das Ehepaar nicht mehr sicher. An friedlichen Schlaf sei nicht mehr zu denken. »Schließlich weiß man, dass unter demselben Dach jemand wohnt, der einen hasst«.

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