»Es besteht akuter Nachholbedarf«
Beate Blechinger über härtere Strafen für fremdenfeindliche Täter
Frau Ministerin, gemeinsam mit Ihrer Amtskollegin aus Sachsen-Anhalt wollen Sie das Strafrecht für rassistische und fremdenfeindliche Taten verschärfen (vgl. S. 2). Was versprechen Sie sich davon?
blechinger: Das Strafgesetzbuch gibt bereits jetzt vor, dass Freiheitsstrafen ohne Bewährung verhängt werden können, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung dies gebietet. »Verteidigung der Rechtsordnung« – das ist ein sperriger Begriff, der in der Praxis selbst bei extremistischen Straftaten oft nicht angewendet wird. Das halten wir für falsch. Der Gesetzentwurf will eindeutig klarstellen: Bei Taten, deren Motiv es ist, Gruppen wegen ihrer Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung oder politi- schen Anschauung zu treffen, können zur Verteidigung der Rechtsordnung auch kurze Freiheitsstrafen von unter sechs Monaten verhängt werden. Freiheitsstrafen über sechs Monaten können nur noch in begründeten Einzelfällen ausgesetzt werden.
Etliche Ihrer Länderkollegen lehnen den Vorstoß ab. Die vorhandenen Instrumente zur Strafverfolgung seien ausreichend.
blechinger: Ich glaube, dass die Vorbehalte teilweise daraus resultieren, dass manche unseren Gesetzentwurf noch gar nicht gelesen haben.
Brandenburg und Sachsen-Anhalt stehen bei der Zahl rechtsextremer Gewalttaten bundesweit an der Spitze. Kritiker nennen Ihre Initiative populistisch.
blechinger: Diese Kritik geht fehl. Nach einem EU-Rahmenbeschluss sollen die Mitgliedsstaaten fremdenfeindlich und rassistisch motivierte Straftaten strenger ahnden. In einigen Ländern gibt es solche Regeln bereits, zum Beispiel in Spanien oder Schweden – Länder, die frei von jeglichem Verdacht sind, solche Initiativen aus Populismus ergriffen zu haben. Schon vor sieben Jahren ist Deutschland gemahnt worden, dafür Sorge zu tragen, dass Taten mit fremdenfeindlichem Hintergrund schärfer bestraft werden. Es besteht also akuter Nachholbedarf.
Oft vergeht viel Zeit zwischen Anklage und Verhandlungsbeginn. Warum enthält Ihr Vorschlag keine Frist, innerhalb derer der Prozess beginnen muss?
blechinger: Eine solche Frist lässt sich nicht setzen. Wenn langwierige Ermittlungen nötig sind, weil die Täter nicht auf frischer Tat ertappt wurden, ist es leider kaum möglich, einen Zeitrahmen einzuhalten.
Mit der brandenburgischen Justizministerin sprach Tobias Kühn.