Biomedizin

»Erlaubt ist, was dem Leben dient«

von Carsten Dippel

Sarah war nicht mehr die Jüngste, berichtet die Genesis, doch der Allmächtige hatte Erbarmen und schenkte ihr im hohen Alter den lang ersehnten Sohn. Was zu biblischen Zeiten noch eines göttlichen Wunders bedurfte, schafft heute die moderne Biomedizin. Per Kaiserschnitt brachte eine 64-Jährige in Bayern, der im Ausland die Eizelle einer fremden Spenderin implantiert worden war, diese Woche ein Kind zur Welt. Nun hatte die biblische Sarah Glück. Im staubigen Wüstensand gab es noch keine Ethikkommission, die ihr strenge Blicke hätte zuwerfen können. Heute werden wie im jüngsten Fall schnell kritische Stimmen laut, wenn die Biomedizin an ethische Grenzen stößt. Spielt der Mensch Gott, wenn er in die Natur eingreift; wenn er einer 64-Jährigen zum späten Mutterglück verhilft? Ist das die Hybris der Wissenschaft oder notwendige Forschung im 21. Jahrhundert? Die moderne Biomedizin wirft Fragen auf, denen sich nicht nur Politik und Gesellschaft, sondern vor allem auch die Religion stellen muss.
Doch wie beeinflussen religiöse Vorstellungen die Entscheidungen beim Einsatz biomedizinischer Methoden? Dieser Frage ging eine Forschertagung nach, zu der die Evangelische Akademie Berlin gemeinsam mit der Universitätsmedizin Göttingen in der vergangenen Woche deutsche und israelische Fachleute im Gästehaus am Wannsee versammelte.
Präimplantationsdiagnostik, In-vitro-Fertilisation, embryonale Stammzellenforschung – mit solchen Verfahren ist es möglich, schwerwiegende Erbkrankheiten früh- zeitig zu erkennen, Leben zu schaffen und der Forschung ungeahnte Anwendungsfelder zu eröffnen. Und doch werfen sie zugleich ganz handfeste Fragen zur Verfasstheit der Gesellschaft auf. Wie definiert man im Zeitalter anonymer Samenspenden oder der Möglichkeit »geteilter« Mütter – wie im oben genannten Fall, wo es eine genetische und eine austragende Mutter gibt – Elternschaft? Wessen Kind ist es dann?
Vom psychologischen Aspekt abgesehen, seien das nicht zuletzt philosophische Fragen, betont Abraham Steinberg. Als Professor für Pädiatrische Neurologie, Leiter eines Zentrums für Medizinethik an der Hebrew University in Jerusalem und zugleich Rabbiner ist er eine anerkannte Autorität auf dem Gebiet jüdisch-ethischer Fragen zur Biomedizin. Eine halachische Position zu bisher undenkbaren technischen Möglichkeiten zu formulieren, sei natürlich nicht einfach. Als Richtschnur könne aber das einfache Motto gelten: Wenn es dem Leben dient, dann darf der Mensch nicht nur, er muss sogar seine von Gott verliehenen Fähigkeiten anwenden. Wenn mit genetic screening schwere Gendefekte erkannt oder mit den Methoden der Reproduktionsmedizin Unfruchtbarkeit überwunden werden könne, dann sei aus halachischer Sicht dagegen nichts einzuwenden.
Hier tut sich das Christentum, zumal in seiner protestantischen Variante, viel schwerer. Vielleicht auch, weil ihm eine dem Judentum immanente Diskussionskultur und eine gewisse Unbefangenheit sensiblen Themen gegenüber fehlt. Das Christentum hat eine ausgefeilte Dogmatik, aber eben keinen Talmud entwickelt. Unterschiede in der religiösen Denkwelt und philosophischen Kultur waren auch in den Diskussionen dieser Tagung zu spüren. Was gleichwohl nicht heißt, dass die aus der Halacha entwickelten Antworten auf bioethische Fragen nicht weniger restriktiv sein können. Auch die Halacha gibt enge Grenzen vor – regelt genau, welche Techniken etwa zur künstlichen Befruchtung erlaubt sind. Anonyme Samenspenden gestattet sie zum Beispiel nicht. Zudem zeigt sich die starke Zerrissenheit der israelischen Gesellschaft auch in der bioethischen Debatte. Wohl nicht zufällig wird etwa die pränatale Diagnostik von orthodoxen Juden überwiegend abgelehnt.
Voller Widersprüche und Inkonsequenzen steckt die deutsche Gesetzgebung zu bioethischen Fragen, etwa zum Schwangerschaftsabbruch oder zur embryonalen Stammzellenforschung. Zwischen striktem Verbot und Ausnahme pendelnd, zeige sich darin, so Claudia Wiesmann vom Göttinger Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, eine starke Unsicherheit. Der Import embryonaler Stammzellen, etwa aus Israel, ist in Deutschland verboten, es sei denn, die Forschung diene »hochrangigen« Zielen. Was darunter konkret zu verstehen ist, läßt das Stammzellgesetz freilich offen. Wie die Abstimmung dazu im Deutschen Bundestag am 25. April 2002 gezeigt habe, spiegeln sich im Pro und Contra jedoch längst nicht mehr die klassischen kulturellen und religiösen Milieus wieder. So habe es ausgerechnet aus den Reihen der CDU viele Befürworter für den – letztlich nicht ange- nommenen – Antrag gegeben, der eine weitgehende Liberalisierung vorsah.
Religiös geformte Wertebilder prägen nach wie vor in beiden Ländern die lebhaft geführte Bioethik-Debatte, die zugleich deutlich macht, dass Biomedizin immer in einem gesellschaftlichen Kontext stattfindet. Ob die Machbarkeit einer modernen Sarah ethisch vertretbar ist, bleibt dabei eine so notwendige wie offene Diskussion.

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