Für die Messerattacke auf den Frankfurter Rabbiner Zalman Gurevitch (vgl. Jüdische Allgemeine vom 12.9.2007) muss der Angeklagte Said A. für dreieinhalb Jahre hinter Gitter. Das Frankfurter Landgericht verurteilte den 23-jährigen Deutsch-Afghanen am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung. Gegen das Urteil können alle Parteien Revision einlegen. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung drei Jahre und der Rechtsanwalt des Rabbiners fünf Jahre und acht Monate wegen versuchten Totschlags.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Said A. am 7. September 2007 in Frankfurt am Main alleine und ohne Tötungsvorsatz gehandelt habe. Dafür spreche, dass er zunächst an dem Rabbiner vorbeigegangenen sei und seine Tat nach dem ersten Stich abgebrochen habe. Von seinem Totschlagsversuch sei der junge Mann während der Tat freiwillig zurückgetreten, indem er nicht noch ein zweites Mal zugesto- chen habe, hatte die Staatsanwältin erklärt. Ein Zeuge habe zwar bestätigt, dass bei dem Handgemenge auch die Worte »Scheiß Jude« oder »Judenschwein« gefallen seien, Said A. aber nicht gedroht habe, den Rabbiner zu töten. Als strafmildernd führte das Gericht unter anderem das Teilgeständnis und die Entschuldigung von Said A. zu Beginn des Prozesses im April an. Als strafverschärfend wertete es die »erheblichen Verletzungen des Opfers« und die einschlägigen Vorstrafen des Täters.
Der Vorsitzende Richter Klaus Drescher stellte klar, dass es sich bei der Messerattacke »in erster Linie um einen Kriminalfall« gehandelt habe. Entsprechend sei das Urteil ausgefallen. Er halte es deshalb für inakzeptabel, wenn dem Gericht vorgeworfen werde, es sei antisemitisch.
Rabbiner Gurevitch (43) hatte durch den Angriff mit einem sieben Zentimeter langen Messer eine etwa 18 Zentimeter tiefe Stichwunde in den Unterleib davongetragen und überlebte nur dank einer Notoperation. Er musste sich später einer zweiten Operation unterziehen und leidet den Angaben zufolge noch immer an den psychischen Folgen des Angriffs. Gurevitch trat in dem Verfahren als Zeuge und Nebenkläger auf.
Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt, Salomon Korn, zeigte sich verwundert über das aus seiner Sicht milde Urteil. Er sei sehr erstaunt, dass gegen einen bereits mehrfach auffälligen Wiederholungstäter kein härterer Schuldspruch gefallen sei. »Das Gericht hat potenziellen Messerstechern keine eindeuti- ge Botschaft gesandt«, sagte Korn. So »können Nachahmungstäter in Zukunft auf ähnlich milde Urteile hoffen«. epd/dpa
Rabbiner-Attentäter