Richterspruch

»Die Entscheidung verstößt gegen die Regeln«

»Die Entscheidung
verstößt gegen
die Regeln«

Rabbiner Haim Druckman über einen umstrittenen Richterspruch

Herr Rabbiner, wie beurteilen Sie die Entscheidung des Beit Din in Aschdod?
druckman: Mit aller Hochachtung für Rabbiner Ataiya in Aschdod, aber ein Giur kann nicht rückgängig gemacht werden. Das ist der Halacha zufolge nicht möglich. Diese Entscheidung verstößt gegen die Regeln.

Hat der Übertritt Bestand, auch wenn die Frau öffentlich bekannt hat, die Mizwa niemals gehalten zu haben?
druckman: Ich habe Zweifel, ob die Frau es wirklich so vor dem Beit Din formuliert hat. Denn hätte sie die Mizwot nicht halten wollen, wäre sie doch niemals übergetreten. Und zur grundsätzlichen Frage: Wenn ein Giur der Halacha entsprechend erfolgt ist, dann hat er Bestand. Ein Jude ist ein Jude – ob von Geburt oder durch Giur.

Aber die Anerkennung der Mizwot ist Voraussetzung für einen Übertritt zum Judentum.
druckman: Es gibt drei Dinge, die der Halacha zufolge beim Giur zu beachten sind: Ein Mann muss die Brit (Beschneidung) ma-
chen. Für Männer und Frauen ist dann das Untertauchen in der Mikwe und die Anerkennung des Jochs der Mizwot Bedingung. Vor dem Übertritt hat der Konvertit die religiösen Pflichten kennengelernt. Sobald er dann Teil des jüdischen Volkes ist, soll er selbstverständlich dann alle Regeln auch befolgen. Aber so wie auch andere Juden leider Dinge tun, die sich nicht tun sollten, tun es eben auch Konveriten. Oder sie tun eben auch das nicht, was sie tun sollten. Aber das können wir doch nicht überwachen. Und es steht auch nirgendwo in der Halacha geschrieben, dass wir es kontrollieren sollten.

Was kann die betroffene Frau aus Aschdod jetzt tun?
druckman: Sie ist Jüdin. Und es gibt ein Oberstes Beit Din, an das sie sich wenden sollte, wenn sie es nicht schon getan hat.

Mit dem Vorsitzenden des rabbinischen
Gerichts für Konversionen in Israel sprach David Kauschke.

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