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Das jüdische Gedächtnis

Die Ketuba ist auf Pergament in Hebräisch mit einigen aramäischen Worten geschrieben. Aus 22 Zeilen besteht der Ehevertrag, den Jehuda Leib 1848 in Halberstadt mit Fradke Lipman schloss. Jahrzehnte später, Anfang 1940, befand sich das Dokument aus Familienbesitz in den Händen von Lotte Maier-Kauffmann. Im September 1942 drückte die Berlinerin die Ketuba zusammen mit anderen Familienunterlagen vermutlich einer nichtjüdischen Nachbarin in die Hände, dann wurde Lotte Maier-Kauffmann nach Riga deportiert. Nach ihrem Tod fand eine Freundin bei der Haushaltsauflösung die Unterlagen im Müll. Im Januar 1998 wurde das Pergament dem Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland übergeben.
Die »Ketuba von Halberstadt« ist das »älteste Dokument, das wir in unseren Beständen haben«, sagt Peter Honigmann, Direktor des jüdischen Archivs in der Heidelberger Innenstadt. Rund 1.300 laufende Meter über die jüdische Gemeinschaft in Deutschland lagern dort. Allein für die »Unterbringung der Friedhofsdokumentation benötigen wir eine Kapazität von 40 laufenden Metern«, sagt Honigmann, der das Archiv seit 1991 leitet.
Gegründet wurde das Zentralarchiv 1987. Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat damals mit Unterstützung der Bundesregierung ein Archiv geschaffen, in dem er zunächst seine eigenen Unterlagen unterbringen konnte. Derzeit sind es Akten aus den Jahren 1950 bis 1999. »Die Aktenbestände werden systematisch aufgearbeitet und sowohl der Wissenschaft als auch interessierten Einzelpersonen zugänglich gemacht«, sagt Stephan J. Kramer, Generalsekretär des Zentralrats. In ihrer Konzeption knüpft die Heidelberger Institution an das Gesamtarchiv der deutschen Juden an, das von 1905 bis 1939 in Berlin bestand. Inzwischen ist in Heidelberg eine umfangreiche Quellensammlung über die jüdische Gemeinschaft in Deutschland nach 1945 entstanden. In den vergangenen Jahren haben viele jüdische Gemeinden und Landesverbände ihre Unterlagen nach Heidelberg ausgelagert, damit sie dort wissenschaftlich aufbereitet, angemessen gelagert und der Forschung zugänglich gemacht werden können.
Wer Dokumente des 1945 gegründeten »Zentralkomitees der Befreiten Juden in der Britischen Zone« im Lesesaal einsehen möchte, wird ebenso fündig wie derjenige, der sich für Bestände des »Verbandes der Jüdischen Gemeinden Nordwestdeutschlands« aus den Jahren 1950 bis 1959, des DP-Komitees Neustadt/Holstein, der Synagogengemeinde Münster oder des Landesverbands der Synagogengemeinden Lippe interessiert. Rund ein Drittel der 107 jüdischen Gemeinden in Deutschland hat Archivalien in Heidelberg eingelagert.
Aber nicht jeder kann alles einfach einsehen. »Wer in den Akten forschen will, braucht etwas Geduld«, sagt Peter Honigmann. Zuerst müsse geklärt werden, ob es zu der »entsprechenden Fragestellung relevantes Material gibt«. Sann müsse noch die Genehmigung der jeweils abgebenden Stelle eingeholt werden, denn die »juristische Verfügungsgewalt« verbleibt bei den Gemeinden und Verbänden. Der Zugang zu den Akten sei in der Regel problemlos, versichert Stephan J. Kramer. Schließlich gehe es ja darum, das »jüdische Gedächtnis«, der »Nachwelt für Recherchen und Forschung zugänglich zu machen«. Nur wenn Persönlichkeitsrechte berührt seien, blieben einzelne Akten für die Öffentlichkeit unzugänglich. Hans-Ulrich Dillmann
Hans-Ulrich Dillmann

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