Herr Senator, Sie haben veranlaßt, daß das Berliner Brücke-Museum das Kirchner-Gemälde »Berliner Straßenszene« von 1913 im Juli an eine Erbin des jüdischen Vorbesitzers Alfred Hess zurückgeben mußte. Namhafte Kunstexperten werfen Ihnen deshalb »dilettantisches Handeln« vor. Das auf 14 bis 20 Millionen Euro taxierte Gemälde sei 1937 ordnungsgemäß in anderen Besitz übergegangen. Mit nationalsozialistischer Verfolgung habe der damalige Verkauf nichts zu tun gehabt. Die Restitution sei »eilfertig« und »grundlos« gewesen. Halten Sie an Ihrer Entscheidung fest?
flierl: Wir halten an unserer Entscheidung fest, so schmerzhaft die Rückgabe dieses für die Darstellung des deutschen Expressionismus so wichigen Werkes ist. Die Vorwürfe, die Restitution sei »eilfertig« und »grundlos« sind sachlich und rechtlich nicht angemessen.
Worauf stützte sich Ihre Entscheidung?
flierl: Die Entscheidung beruhte rechtlich darauf, daß das Land Berlin nicht beweisen konnte, daß die ursprüngliche Eigentümerin, Frau Hess, bei der Veräußerung 1936 oder 1937 einen angemessen Kaufpreis auch erhalten hat. Außerdem bestand aus unserer Sicht die nicht widerlegbare Vermutung, daß diese Veräußerung ohne die nationalsozialistische Herrschaft nicht stattgefunden hätte.
Der Leiter der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Martin Roth, sagt, Museumsleute und Politiker würden »weichgekocht« bis sie einknickten und die Werke hergäben. Hat man Sie im Fall des Kirchner-Gemäldes unter Druck gesetzt?
flierl: Druck gibt es in jeder Verhandlung. Wir sind aber weder »weichgekocht« worden noch »eingeknickt«. Wir haben uns an die politisch-moralischen Verpflichtungen der Washingtoner Erklärung von 1999 gebunden gefühlt, in der es um »arisierte« Kunstwerke aus jüdischem Besitz geht.
Ihr Vorgänger Christoph Stölzl (CDU) spricht von einem »Präzedenzfall«. Sind Sie in von der bisher gängigen Rückgabepraxis abgewichen?
flierl: Nein, im Gegenteil. Wir haben uns exakt an die Praxis gehalten, die im Vermögensrecht seit fast 50 Jahren herrscht und die auch von den höchsten Gerichten bestätigt worden ist.
Sie werfen Ihren Kritikern vor, sie stellten »die juristischen und politisch-moralischen Grundlagen verabredeter Restitutionspraxis in Frage«. Was meinen Sie damit?
flierl: Die Kritiker meinen, wir hätten das Werk nicht zurückgeben müssen, weil die »höhere Wahrscheinlichkeit« dafür spräche, daß der Kaufpreis tatsächlich gezahlt wurde. Die Grundlagen, denen wir gefolgt sind, stellen aber nicht auf die Zahlung ab, sondern darauf, daß der Kaufpreis auch tatsächlich angekommen ist. Wer, wie die Kritiker, einen anderen Maßstab anlegt, stellt damit die gängige Rückgabepraxis – nicht nur in Deutschland – in Frage. Ob das wider besseren Wissens geschieht oder politisch motiviert ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Der Subtext hört sich aber bedenklich nach Wahlkampf an. Hier in Berlin wird in drei Wochen bekanntlich gewählt.
Mit dem Berliner Kultursenator
(Die Linke/PDS ) sprach Michael Wuliger.