Die Bundesregierung hat bis heute insgesamt mehr als 140
staatenlose Palästinenserinnen und Palästinenser, inklusive ihrer
Familienangehörigen, in Deutschland aufgenommen. Die
hauptberechtigten Personen haben alle für deutsche Einrichtungen im
Gazastreifen gearbeitet, wie es aus dem Auswärtigen Amt am Samstag
in Berlin hieß. Zuerst hatte die »Welt« darüber berichtet.
Zudem seien seit November 2023 mehr als 180 staatenlose
Palästinenser, inklusive ihrer Familienangehörigen, bei der Ausreise
aus dem Gazastreifen nach Ägypten unterstützt worden. Auch bei
diesen Palästinensern handele es sich um lokale Mitarbeiter deutscher
Einrichtungen im Gazastreifen.
Die Aufnahme nach Deutschland erfolgte demnach nach Paragraf 22,
Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes durch das Bundesinnenministerium. In
dem Gesetz heißt es: »Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem
Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen
eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis
ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer
Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.«
Aus dem Auswärtigen Amt hieß es weiter, dass die Sicherheit in
allen Visa- und Aufnahmeverfahren oberste Priorität habe. »Die
Erklärung einer Aufnahme setzt voraus, dass die strengen Aufnahme-
und Sicherheitskriterien erfüllt werden. Im Rahmen des
Ausreiseverfahrens werden die Sicherheitsbehörden beteiligt und
Sicherheitsinterviews durchgeführt. Ein Visum wird nur erteilt, wenn
alle Verfahrensschritte erfolgreich durchlaufen wurden.« epd