Brandenburger Klagen
Gesetzestreue ziehen
vor das Bundesverfassungsgericht
von Johannes Himmelreich
Etwas stimmt nicht mit dem Gemeindeleben in Potsdam und Brandenburg: Es gibt das Leben der einen und das Leben der anderen und dazwischen keinen Frieden. Zwischen der liberaleren »jüdischen Gemeinde« und der orthodoxen »gesetzestreuen jüdischen Gemeinde« herrscht seit Langem Funkstille. Schon wer versucht zu sagen: »Das sind die einen und jene sind die anderen«, begibt sich auf dünnes Eis.
Als wäre es mit dem Zwist zwischen diesen beiden noch nicht genug, kommt noch ein dritter Streitfaktor hinzu: Das Land Brandenburg verteile das Geld, um den Wiederaufbau des jüdischen Lebens zu unterstützen, ungerecht, sagt die gesetzestreue Gemeinde und hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Der Streit um Geld, Gleichberechtigung und Mitgliederzahlen liegt jetzt in Karlsruhe beim zweiten Senat.
Dieser hat im Juli bei jüdischen Verbänden, der Bundesregierung und den Bundesländern um Stellungnahmen gebeten. Die Frist dazu endete vor drei Wochen, am 15. Oktober. Doch einer der Befragten hat seine Frist um einen »angemessenen Zeitraum« verlängert, so eine Sprecherin des Verfassungsgerichts. Dass das Gericht überhaupt eine Stellungnahme durchführe, sei immerhin ein deutliches Zeichen, dass es sich mit dem Fall beschäftigen wolle, bestätigen Fachkreise. Bis zu 90 Prozent der Verfassungsbeschwerden lehnt das Gericht in der Regel ab.
Das Problem in Brandenburg ist das Geld. Alexander Shimon Nebrat, Sprecher und Geschäftsführer der gesetzestreuen Gemeinde wollte sich gegenüber der Jüdischen Allgemeinen zu den Problemen nicht äußern. Die Vorwürfe der Gemeinde erhebt er allerdings auch öffentlich: Auf einer Demonstration bezeichnete er die Politik der zuständigen Landesministerin als antisemitisch, in Pressemitteilungen und nach Angaben anderer Beteiligter fordert die Gemeinde vom Land, als gleichberechtigt an- erkannt zu werden, Geld zu bekommen und einen eigenen Staatsvertrag zu erhalten, der alles regelt. Die Verfassungsbeschwerde, die der Jüdischen Allgemeinen vorliegt, richtet sich gegen den bestehendenden Staatsvertrag zwischen der Landesregierung und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in Brandenburg.
In ihm ist seit 2005 geregelt, wie das Land die Gemeinden in Brandenburg fördert: Es wird der staatliche Schutz jüdischer Feiertage gewährt, das Land unterstützt den Bau einer Synagoge in Potsdam und überweist jährlich 200.000 Euro an den Landesverband. Auch Gemeinden, die nicht Mitglied sind – wie die gesetzestreue jüdische Gemeinde – solle der Landesverband angemessen finanziell beteiligen.
Man sei natürlich bereit, die gesetzestreue Gemeinde an dem Geld zu beteiligen, gleichberechtigt mit den sieben Gemeinden des Verbandes, sagt Feliks Byelyenkov vom Landesverband. »Aber wir müssen irgendwelche Kriterien haben«, die Mitgliederzahl sei wichtig. Darüber habe man sich mit der gesetzestreuen jüdischen Gemeinde bisher nicht einigen können. Den von Nebrat angegebenen Mitgliederzahlen traut Byelyenkov nicht und fordert von der gesetzestreuen Gemeinde mehr Transparenz. Beobach- ter in Potsdam schätzten die Zahl ihrer Mitglieder auf 80. Die Gesetzestreuen selbst setzten die Zahl in der Verfassungsbeschwerde hingegen bei rund 250 an. Auch weitaus höhere Zahlen sind im Umlauf.
Eine Einigung in Potsdam scheint schwer, ein Urteil in Karlsruhe wird dauern. »Es macht mich unglücklich, dass ein Jude mit einem anderen streiten muss –auch noch über Geld!«, sagt Byelyenkov. Er wünscht sich »einen Frieden, ein Schalom.« Doch so bald komme der nicht.