In Brandenburg bleibt man gelassen. Weder Landesregierung noch der Landesverband der Jüdischen Gemeinden verfallen angesichts des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts in Hektik (vgl Jüdische Allgemeine vom 18. Juni). Das hatte nämlich am 12. Juni entschieden, dass der Staat, der jüdischen Einrichtungen Finanzmittel gewährt, künftig auch deren gerechte Verteilung zu sorgen hat.
gleichberechtigung Das höchste Gericht hatte über eine Klage des Vereins Gesetzestreue Jüdische Landesgemeinde Brandenburg befunden, der nicht dem Landesverband angehört, aber ebenfalls angemessen und »gleichberechtigt« bei der Mittelvergabe berücksichtigt werden wollte. Wenn der Landesverband selbst das Geld an seine Gemeinden verteile, befinde er sich in einem Interessenkonflikt gegenüber der Gemeinde, die nicht dem Verband angehöre, urteilte das Verfassungsgericht. Der Landesverband mit seinen insgesamt 1.374 Gemeindemitgliedern, habe keinen Anlass, in Sorge zu geraten, reagierte sein Vorsitzender Gennadij Cusnir aus Cottbus auf das Urteil. Es habe für dieses Jahr keinen Einfluss mehr auf die finanzielle Situation. 80 Prozent des Geldes kommen der Erhaltung von Ge-
meindeeinrichtungen wie Büros, Miete, Betriebskosten und Verwaltung zugute. 20 Prozent gingen für das »Mitgliederleben« aller sieben Mitgliedsgemeinden drauf. Die Gemeinden im Landkreis Barnim, in Brandenburg/
Havel, Cottbus, Frankfurt/ Oder, Königs Wusterhausen, Oranienburg und Potsdam erhielten gleichberechtigt Geld.
Das bestätigt auch der Pressesprecher im zuständigen Brandenburger Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Holger Drews. Das Gericht habe nur einen Baustein des Staatsvertrages kassiert, sagt Drews. Man müsse die Finanzierung der jüdischen Gemeinden neu regeln.
grundlagen Darüber hinaus werde ge-
prüft, ob die Zahlungen seit Wirkung des Staatsvertrages, also April 2005, »pari-
tätisch« waren. Möglicherweise seien zu den 1.020 Euro monatlich, die bislang an die Gesetzestreue Gemeinde mit ihren 267 Mitgliedern überwiesen werden, Nachzahlungen zu leisten. Das Gemeindeleben sei nicht in Gefahr, nach fünf Jahren werde jetzt ohnehin über den Staatsvertrag ge-
sprochen. Einen Zuschuss habe man nie abgelehnt, »nur die Größenordnung, die sich die Gesetzestreuen vorstellten und die wir für angemessen halten, liegt um Welten auseinander«, sagt Drews. »Wir hatten immer gehofft, dass sich Gesetzestreue und der Landesverband einigen könnten«, aber da sei nichts zu machen, sagt Drews.
Feliks Byelenkov vom Vorstand der Ge-
meinde Brandenburg an der Havel stimmt im Großen und Ganzen dem Urteil zu. »Das Land ist unser Geldgeber und soll be-
stimmen, wohin sein Geld geht.« Wichtig sei nur, dass Juden das Geld bekämen. Wer Jude sei, könnten nur jüdische Institutionen wie die Zentralwohlfahrtsstelle oder der Zentralrat der Juden klären.
präzedenzfall Inzwischen hat das Urteil auch in Sachsen-Anhalt Beachtung gefunden. Die liberale Synagogengemeinde Halle streitet seit Jahren mit dem Landesverband um eine angemessene Mitfinanzierung. Jetzt wolle man umgehend die Landesregierung auffordern, »die Zahlungen an unsere Gemeinde direkt vorzunehmen«, erklärte Gemeindevorsitzender Karl Sommer. Heide Sobotka