Hisbollah

Aufklärung unerwünscht

von Wladimir Struminski

Nicht einmal drei Monate nach dem Libanonkrieg findet sich Israel in altgewohnter Position: am Pranger der internationalen Politik. Die Vereinten Nationen werfen dem jüdischen Staat Verstöße gegen die UN-Resolution 1701 vor, mit der der Krieg zwischen Israel und der Hisbollah Mitte August beendet worden war. Die Weltorganisation nimmt Anstoß an circa 40 israelischen Aufklärungsflügen im libanesischen Luftraum, die die Friedenstruppe UNIFIL gezählt haben will. Das aber stellt nach Auffassung der UN eine ernsthafte Verletzung der libanesischen Souveränität dar.
Verschärft wurde der Konflikt durch Frankreich. Die israelischen Flugmissionen, so die Verteidigungsministerin Michèle Alliot-Marie, seien »äußerst gefährlich«. Kaum verhüllt drohte sie Israel mit Gegenschritten. Die Angehörigen der Friedenstruppen, erklärte Alliot-Marie, könnten den israelischen Piloten irrtümlich feindliche Absichten unterstellen. Die Folge wäre möglicherweise ein »sehr ernster Zwischenfall«. Wie französische Offiziere deutlich machten, könnten UN-Soldaten versuchen, die israelischen Aufklä- rer abzuschießen – Drohungen, wie sie in internationalen Beziehungen eher zwischen Feindstaaten üblich sind. Israel hoffe doch sehr, so der gereizte Kommentar eines Diplomaten im Jerusalemer Außenministerium, daß Frankreich sich nicht zum Beschützer einer Terrororganisation – sprich der Hisbollah – machen werde.
Israels Zorn wird durch die Tatsache verstärkt, daß die Vereinten Nationen den anderen Konfliktparteien nicht so genau auf die Finger schauen. Nach Angaben der UNIFIL kämen libanesische Verstöße gegen die Resolution 1701 so gut wie nicht vor. Aus israelischer Sicht ist das blanker Hohn, haben doch weder die Hisbollah und die Regierung in Beirut, noch die internationale Gemeinschaft die vom Weltsicherheitsrat auferlegten Verpflichtungen erfüllt. Die Hisbollah wurde nicht zur Niederlegung ihrer Waffen gezwungen, hat ihre Kämpfer aus dem Südlibanon nicht abgezogen und die zwei von der Schiitenmiliz entführten israelischen Soldaten nicht freigelassen. Mehr noch: Die Wiederbewaffnung der Organisation geht munter weiter. Israels Regierung will zudem Beweise dafür haben, daß der Waffenschmuggel an die Hisbollah mit syrischer Hilfe abgewickelt werde. Daraus folge: Solange die Resolution 1701 vom Libanon nicht erfüllt werde, seien die Aufklärungsflüge im libanesischen Luftraum erlaubt.
Auch die anhaltende Debatte um den Einsatz israelischer Phosphorbomben während des Krieges sorgt in Israel für Irritationen. Zwar bestätigt die israelische Armee »Phosphormunition« eingesetzt zu haben – allerdings nur gegen militärische Ziele in offenem Gelände. Das sei nach dem Völkerrecht zulässig. Kritiker betonen dagegen, die Brandbomben hätten auch Zivilisten getroffen, was den internationalen Bestimmungen zur Kriegsführung widerspreche. Letztlich handelt es sich hierbei um eine Grundsatzdebatte, die die Terrorismusbekämpfung seit langem begleitet. Nach israelischer Auffassung sind Zivilopfer unvermeidlich, wenn Terroristen ihre Stützpunkte und Kommandoposten in dicht besiedeltem Gebiet unterbringen. Zwar wäge Israel jeden Einsatz von Kampfmitteln unter diesem Gesichtspunkt sorgfältig ab, doch werde sein Selbstverteidigungsrecht dadurch nicht außer Kraft gesetzt. Zudem sei der Blick der internationalen Gemeinschaft auch hier einseitig: Im Falle Israels handele es sich allenfalls um die Frage, ob die eine oder andere Handlung mit den internationalen Regeln vereinbar sei. Dagegen sei die Terrortätigkeit der Hisbollah, so das Außenministerium, »ein einziger Verstoß gegen das Völkerrecht«.

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