Rheinland-Pfalz

Antisemitismus: Entlassung von Polizeianwärter rechtens

Das Verwaltungsgericht ist im Neuen Justizzentrum Koblenz untergebracht. Foto: picture alliance / dpa

Ein Polizeianwärter ist aus dem Dienst entlassen worden, weil er einen antisemitischen und gewaltverherrlichenden Sticker in einer Chatgruppe gepostet hat. Diese Entscheidung sei rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag mitteilte.

Der Mann soll rund ein Jahr vor seinem Eintritt in den Polizeivollzugsdienst einen Sticker einer uniformierten Person mit Gasmaske und Hakenkreuz in eine Whatsapp-Gruppe mit rund 30 Mitgliedern gepostet haben. Betitelt war die Abbildung demnach mit dem Schriftzug »Willste Spaß brauchste Gas«. Als der Vorfall bekannt wurde, sei der Mann Anfang 2023 entlassen worden, da Zweifel an seiner charakterlichen Eignung bestanden.

»Bewusst provokant« Dagegen hatte der Polizeimeisteranwärter geklagt. Der Sticker entspreche nicht seiner Gesinnung oder inneren Haltung und sei bewusst provokant und grenzüberschreitend.

Das Gericht sah das anders: Die tatsächliche Gesinnung des Mannes sei nicht entscheidend. Der Aussagegehalt des Bildes sei objektiv als »menschenverachtend, gewaltverherrlichend und antisemitisch« zu verstehen. Mit dem Polizei-Beruf sei es zudem unvereinbar, »den Holocaust und damit die massenhafte Vernichtung menschlichen Lebens als geeignetes oder akzeptables Mittel einer humoristischen Grenzüberschreitung« anzusehen. Gegen das Urteil vom 12. September kann noch Berufung beantragt werden. dpa

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