Herr Meyer, Sie haben gemeinsam mit dem Arbeitsrechtler Klaus Adomeit eine Publikation verfasst, die sich mit der Be-
drohung des Rechts auf Selbstbestimmung jüdischer Gemeinden in Deutschland durch das Allgemeine Geichbehandlungsgesetz beschäftigt. Ist die Selbstbe-
stimmung in Gefahr?
meyer: Ich bin der Meinung, dass aktuell nicht nur Religionsgemeinschaften, sondern jeder einzelne Bürger durch die europäische Rechtsprechung in der Selbstbestimmung immer mehr eingeschränkt werden. Das lässt sich am Konsumentenschutz festmachen. Und es betrifft auch das Arbeitsrecht, in dem der Gleichbehandlungsgedanke immer stärker Berücksichtigung finden soll. Diese Rechtsauffassung ist eine Anstiftung zum Lügen. Denn der Arbeitgeber muss die Unwahrheit sagen, wenn er Bewerber ablehnt, die er nicht haben will.
Sie beziehen sich auf den Fall einer Muslima, der im vergangenen Jahr Schadensersatz zugesprochen wurde, nachdem das Diakonische Werk ihre Bewerbung nicht berücksichtigt hatte. Warum nennen Sie diese Entscheidung des Hamburger Arbeitsgerichts religionsfeindlich?
meyer: Diese Rechtsprechung steht unserer Meinung nach im Widerspruch zum Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung, der auch im Grundgesetz Eingang gefunden hat. Damit sollte die Autonomie der Religionsgemeinschaften gesichert werden.
Gibt oder gab es vergleichbare Fälle in jüdischen Gemeinden?
meyer: Ich kenne bisher keine vergleichbaren Klageverfahren.
Warum sind Sie dennoch der Meinung, dass diese Frage besonders die jüdischen Gemeinden betrifft?
meyer: Weil wir eine anormale Situation haben. Nehmen wir das Beispiel Berlin: Als vor der Schoa noch 180.000 Juden in der Stadt lebten, konnte jede Stelle in den Gemeindeeinrichtungen mit jüdischen Bewerbern besetzt werden. Das geht heute – zum Beispiel in Schulen oder dem Jüdischen Krankenhaus – nicht mehr. Also entscheidet sich der Arbeitgeber im Einzelfall auch für nichtjüdische Bewerber. Doch hier geht es um die grundsätzliche Frage. Und in diesem Sinne ist die Hamburger Entscheidung religionsfeindlich, weil ein Arbeitsgericht Einfluss auf die Entscheidung eines sogenannten Tendenzbetriebes, eines einer Glaubengemeinschaft zugeordneten Betriebes, nimmt. Zudem sind unsere Gemeinden aus verschiedenen Gründen besonders schutzbedürftig.
Was sind das für Gründe?
meyer: Es gibt historische Gründe, aber auch die aktuelle Sicherheitslage. Einige Rechtskommentatoren sprechen den Religionsgemeinschaften Autonomie nur bei der Besetzung wichtiger Posten zu, wenn es zum Beispiel um den »verkündungsnahen Bereich« geht. Doch bei uns gibt es keine unwichtigen Stellen. Auch eine Putzfrau kann sicherheitsrelevant sein.
Sie meinen, die Hamburger Entscheidung lasse eine Fehlentwicklung befürchten. Wird dieses Problem von der jüdischen Gemeinschaft unterschätzt?
meyer: Offensichtlich, denn schon bei der Gesetzgebung waren wir zurückhaltend. Die jüdische Gemeinschaft hätte sich eher zu Wort melden sollen. Und das hätte sie nicht nur für sich, sondern auch für alle anderen schutzwürdigen Gemeinschaften tun sollen.
Mit dem Rechtsanwalt und ehemaligen Berliner Gemeindevorsitzenden sprach Detlef David Kauschke.
Klaus Adomeit und Albert Meyer: »Die Jüdischen Gemeinden in Deutschland und die Bedrohung ihres Rechts auf Selbstbestimmung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)«, Hentrich & Hentrich, Teetz/Berlin, 2008, ISBN 978-3-938485-86-6