Das Thüringer Oberlandesgericht hat die Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Eisenacher Neonazi-Kampfgruppe »Knockout 51« zugelassen. Das beschloss der dritte Strafsenat am Dienstag, wie teilte das Gericht am Mittwoch in Jena mitteilte. Die Beschuldigten bleiben damit weiter in Untersuchungshaft, wo sie seit ihrer Festnahme im April 2022 einsitzen. Das Hauptverfahren soll am 21. August starten.
Der Generalbundesanwalt hatte Anfang Mai gegen die Verdächtigen Anklage erhoben, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung. Das Gericht ließ die Anklage nun unter der Maßgabe zu, dass der Strafsenat »Knockout 51« als »nach Aktenlage als kriminelle Vereinigung« einordnet, nicht jedoch als »terroristische Vereinigung«. Den Beschuldigten werden außerdem mehrfache gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Waffenrecht vorgeworfen.
Indoktrination Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft sollen drei der Beschuldigten, einer als Rädelsführer, spätestens im März 2019 »Knockout 51« gegründet haben. »Hierbei handelte es sich um eine rechtsextremistische Kampfsportgruppe«, hieß es vom Generalbundesanwalt Anfang Mai.
Die Gruppe habe unter dem Deckmantel des gemeinsamen körperlichen Trainings junge, nationalistisch gesinnte Männer angelockt, diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut indoktriniert und für körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, Angehörigen der politisch linken Szene und sonstigen als bekämpfenswert erachteten Personen ausgebildet. Spätestens seit April 2021 sei das Ziel der Vereinigung das Töten von Personen der linksextremen Szene gewesen.
Die vier Männer waren Anfang April 2022 bei einem großangelegten Schlag gegen die militante Neonazi-Szene festgenommen worden. Mehr als 800 Polizisten und Polizistinnen waren zu über 60 Durchsuchungen in elf Bundesländern ausgeschwärmt. Die Bundesanwaltschaft ermittelte nach damaligen Angaben gegen 50 mutmaßliche Rechtsextremisten.