»Russenmafia-Chef gefasst«, »Russischer Mafia-Boss festgenommen«: Die Medien meldeten am vergangenen Wochenende die Verhaftung von Michail R. in großer Aufmachung. Dazu Fotos und Hintergrund-
formationen zu Bestechung, Menschen-
handel, Auftragsmord und Drogenhandel. Und ausführliche Hinweise darauf, dass der Verdächtige ein prominentes Mitglied der Jüdischen Gemeinde zu Berlin sei.
Dort machten die Meldungen schnell die Runde. Gemeindechefin Lala Süsskind wollte die Angelegenheit nicht kommentieren. Der ehemalige Gemeindevorsitzende Alexander Brenner zeigte sich verärgert über die Berichterstattung in der Presse, für die »eine Kombination aus Russen, Mafia und Jüdische Gemeinde ein gefundenes Fressen« sei. Der Vorsitzende der Repräsentantenversammlung, Michael Joachim, sagte: »Das hat mit der Jüdischen Gemeinde überhaupt nichts zu tun. Herr R. ist schon seit längerer Zeit nicht mehr für die Gemeinde aktiv und trat öffentlich auch nicht mehr für sie auf.« Kultusdezernent Benno Bleiberg ergänzte: »Ich kenne Michail R. als Repräsentant aus den Sitzungen und der Arbeit in den Ausschüssen als jemand, der sich an getroffenen Absprachen hielt.«
Michail R. ist 1953 in Leningrad geboren, lebt seit 1978 in Berlin. Hier war er von 2001 bis 2004 als Gemeindevertreter aktiv, unter anderem als Vorsitzender der Integrationskommission und als einer der Berliner Delegierten im Direktorium des Zentralrats der Juden. Voraussetzung einer Kandidatur für die Repräsentantenversammlung ist satzungsgemäß ein einwandfreies Führungszeugnis der letzten fünf Jahre. Dies lag nach Auskunft der Gemein-de vor. Zuletzt war er noch im November vergangenen Jahres als Ersatzkandidat für den Wahlausschuss eingesprungen.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, dass gegen Michail R. für die spanischen Behörden am Donnerstag vergangener Woche ein europäischer Haftbefehl vollstreckt worden sei. Ihm werden Geldwäsche, die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung und Urkundenfälschung vorgeworfen. Nach Auskunft einer Justizsprecherin hat das Kammer-
gericht am Dienstagnachmittag bereits entschieden, das gegen R. Auslieferungshaft angeordnet wird. Das bedeute, dass er nach Spanien überstellt wird. Wann und wohin genau, vermochte sie nicht zu sagen.
Christine Schmitt, Detlef D. Kauschke
Haftbefehl