Demjanjuk

Alles, was Recht ist

von Efraim Zuroff

Endlich! Schon dreißig Jahre lang beschäftige ich mich mit dem Fall John Demjanjuk. Jetzt muss er sich für die unbeschreiblichen Verbrechen, die er im Zweiten Weltkrieg begangen hat, vor Gericht verantworten (vgl. S. 2). Im Vernichtungslager Sobibor schickte der gebürtige Ukrainer unschuldige Männer, Frauen und Kinder in die Gaskammern – ohne Mitleid oder Mitgefühl für seine Opfer. Dafür gibt es eindeutige Beweise. Er verdient es, für diese Verbrechen bestraft zu werden.
Erste Informationen über Demjanjuks Kriegsverbrechen gelangten Ende der 70er-Jahre in die USA. Es waren Hinweise auf seine Kollaboration mit den Nazis, Aussagen über seinen Einsatz in Sobibor. Als Überlebenden aus Treblinka Fotos vorgelegt wurden, auf denen sie mutmaßliche ukrainische Kriegsverbrecher erkennen sollten, identifizierten ihn verschiedene Zeugen als »Iwan den Schrecklichen«. Daraufhin entzogen ihm die US-Behörden die Staatsbürgerschaft und suchten ein Land, das ihn vor Gericht stellen würde. So kam er nach Israel.
In Jerusalem machte man ihm den Prozess. 1988 wurde er für schuldig befunden, persönlich für den Tod Hunderttausender verantwortlich zu sein. Demjanjuk erhielt die Todesstrafe. Als er dagegen Widerspruch einlegte, stieß die Anklage bei ihren Ermittlungen in Kiew auf die Aussagen von 30 Wachleuten aus Treblinka, die übereinstimmend erklärten, dass »Iwan der Schreckliche« eine sehr auffällige Narbe auf seiner Wange hatte. Die war bei Demjanjuk nicht zu finden. Es gab also Grund zu der Annahme, dass es sich bei ihm nicht um den Beschuldigten handelte. Unstrittig aber war, dass Demjanjuk in Sobibor zum Wachpersonal gehört und im Konzentrationslager Flossenbürg den Deutschen gedient hatte. Der Oberste Gerichtshof entschied daraufhin, ihn wegen der Mitgliedschaft in einer nationalsozialistischen Organisation zu verurteilen.
Sieben Jahre saß Demjanjuk insgesamt in israelischer Haft. Danach gelang es ihm erneut, die US-Staatsbürgerschaft zu erhalten. Aber die dortigen Behörden behielten ihn im Visier. Sie versuchten, ihm Verstöße gegen das Einwanderungsrecht nachzuweisen. Denn im amerikanischen Rechtssystem gilt: Niemand kann aufgrund von NS-Kriegsverbrechen angeklagt werden, weil diese Straftaten außerhalb der Vereinigten Staaten begangen wurden und die Täter – wie die Opfer – zum damaligen Zeitpunkt keine US-Bürger waren. Doch Demjanjuk hatte seine Tätigkeit in Sobibor verschwiegen. Ein Vergehen, das die Aberkennung der Staatsbürgerschaft zur Folge hatte. Und die Ameri- kaner bemühten sich, ihn loszuwerden. Zunächst ohne Erfolg. Kein Land war bereit, ihn aufzunehmen. Bis sich die Bundesrepublik vor einem Jahr dazu entschloss, Demjanjuks Auslieferung zu beantragen.
Immer wieder hat der 89-Jährige in den vergangenen Monaten versucht, seine Abschiebung zu verhindern – sei es mit Hinweis auf seinen Gesundheitszustand, sei es mit der haarsträubenden Ausrede, ihm drohe in Deutschland Folter.
Jetzt sitzt Demjanjuk in der Münchener Haftanstalt Stadelheim ein. Voraussichtlich bald wird ihm der Prozess gemacht. Ein Verfahren von besonderer Bedeutung. Denn es steht für das Prinzip, dass Zeit die Schuld der Mörder keinesfalls mindert. Bei derartigen Verbrechen kann es keine Begrenzung für eine Anklage geben. Denn das hieße ja: Wer es schafft, ein bestimmtes Alter zu erreichen und bis dahin der Justiz entkommen konnte, würde nicht mehr zur Rechenschaft gezogen. Das wäre völlig inakzeptabel.
Ein anderer wichtiger Aspekt, den mein Mentor Simon Wiesenthal immer hervorgehoben hat, kommt hinzu. Es muss alles in unserer Macht Stehende getan werden, um die Täter von damals vor Gericht zu stellen. Das sind wir jedem Opfer des Naziterrors schuldig. Demjanjuk mag nicht der wichtigste ihrer Schergen gewesen sein. Doch macht ihn das nicht weniger schuldig. Er muss sich für seine Verbrechen verantworten.
Dass es jetzt dazu kommt, ist den amerikanischen Justizbehörden, der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen und der Münchner Staatsanwaltschaft zu verdanken. Und täusche sich keiner: Das muss nicht der letzte Prozess gegen einen Nazi-Kriegsverbrecher sein. Es wird noch in Hunderten Fällen ermittelt. Und alle, die meinen, John Demjanjuk sei mit seinen fast 90 Jahren schon zu alt für das Verfahren, kann ich nur warnen: Keine falschen Sympathien! Denn diejenigen, die wirklich unsere Anteilnahme, unser Mitleid verdienen, sind seine Opfer.

Der Autor ist Historiker und Direktor des Simon Wiesenthal Zentrums in Jerusalem.
www.operationlastchance.org

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